• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

24.04.2024

Meldung, Steuerrecht

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Ein Unternehmen feierte mit seinen Beschäftigten am 5. September 2015 ein Firmenjubiläum. Am 31. März 2016 zahlte es für September 2015 auf einen Betrag von rund 163.000 Euro die für 162 Arbeitnehmer angemeldete Pauschalsteuer. Nach einer Betriebsprüfung forderte der beklagte Rentenversicherungsträger von dem Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von rund 60.000 Euro nach.

Kein Erfolg vor dem BSG

Dies war rechtmäßig, so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 23.04.2024 (B 12 BA 3/22 R). Nach den maßgeblichen Vorschriften kommt es entscheidend darauf an, dass die pauschale Besteuerung „mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum“ erfolgt. Dies wäre im konkreten Fall die Entgeltabrechnung für September 2015 gewesen. Tatsächlich wurde die Pauschalbesteuerung aber erst Ende März 2016 durchgeführt und damit sogar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr übermittelt werden muss.

Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann, ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nichts.


BSG vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


29.07.2026

BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Werden im Rahmen einer Schenkung oder eines Nachlasses Grundstücke unentgeltlich übertragen, ist deren Wert für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke zu ermitteln.

weiterlesen
BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


29.07.2026

BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Jährliche Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge dürfen nicht pauschal auf die Kunden abgewälzt werden.

weiterlesen
BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


29.07.2026

Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Neue ESRS sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Drittstaatenunternehmen in der EU konkretisieren.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht