• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

24.04.2024

Meldung, Steuerrecht

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Ein Unternehmen feierte mit seinen Beschäftigten am 5. September 2015 ein Firmenjubiläum. Am 31. März 2016 zahlte es für September 2015 auf einen Betrag von rund 163.000 Euro die für 162 Arbeitnehmer angemeldete Pauschalsteuer. Nach einer Betriebsprüfung forderte der beklagte Rentenversicherungsträger von dem Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von rund 60.000 Euro nach.

Kein Erfolg vor dem BSG

Dies war rechtmäßig, so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 23.04.2024 (B 12 BA 3/22 R). Nach den maßgeblichen Vorschriften kommt es entscheidend darauf an, dass die pauschale Besteuerung „mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum“ erfolgt. Dies wäre im konkreten Fall die Entgeltabrechnung für September 2015 gewesen. Tatsächlich wurde die Pauschalbesteuerung aber erst Ende März 2016 durchgeführt und damit sogar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr übermittelt werden muss.

Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann, ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nichts.


BSG vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht