• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verspätete Krankschreibung – Verantwortung trägt Arbeitnehmer

20.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Verspätete Krankschreibung – Verantwortung trägt Arbeitnehmer

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Ein Versicherter kann sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit gegenüber seiner Krankenkasse nicht darauf berufen, dass die Praxis seines behandelnden Arztes geschlossen war. Das hat jetzt das Sozialgericht Koblenz in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein Angestellter hatte von seinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, die am Freitag endete. Nach den geltenden Vorschriften im Krankenversicherungsrecht hätte es deshalb genügt, wenn sich der Versicherte am darauffolgenden Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätte ausstellen lassen (§ 46 Satz 2 SGB V). Eine erneute Attestierung erfolgte aber erst am Dienstag.

Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag

Den Einwand des Mannes, es habe sich um Rosenmontag gehandelt und die Praxis seines Arztes sei deshalb geschlossen gewesen, konnte das Gericht nicht berücksichtigen. Zwar bleiben in der Region rund um Koblenz viele Arztpraxen wegen der Karnevalsfeierlichkeiten geschlossen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei Rosenmontag nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Dies muss der Versicherte berücksichtigen und sich entsprechend kümmern. Der Mann hätte sich in diesem Fall an einen Vertretungsarzt oder notfalls an ein Krankenhaus wenden müssen, um eine wirksame Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Verantwortungsbereich des Versicherten

Dass ein mögliches Fehlverhalten des behandelnden Arztes dabei nicht der Krankenkasse zuzurechnen ist, hat das Bundessozialgericht bereits mehrfach entschieden: Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Versicherten, auf eine nahtlose Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit hinzuwirken, wenn er von seiner Krankenkasse weiterhin Krankengeld erhalten will. Das Sozialgericht hat deshalb entschieden, dass der Krankengeldanspruch des Mannes mit der befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Freitag endet (Beschluss vom 10.04.2017 – S 11 KR 128/17 ER).

(SG Koblenz, PM vom 19.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Meldung

gregbrave/123rf.com


13.01.2026

EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Die EUDR wird später wirksam und inhaltlich entschärft, insbesondere für kleine Marktteilnehmer und nachgelagerte Händler entfallen viele Sorgfaltspflichten.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)