• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Versetzung: Richtungswechsel des BAG bei der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

19.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Versetzung: Richtungswechsel des BAG bei der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Mit Spannung wurde die Antwort des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts erwartet. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht folgen müssen und fragte deshalb an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

Der Fünfte Senat hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts – sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei – nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Weisungsrechts erfolgte Konkretisierung u.a. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststehe (BAG, Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 249/11).

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nun auf die Anfrage mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält.

Zum Hintergrund: BAG uneins zur Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

(BAG, PM vom 19.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©mstaniewski/fotolia.com


30.10.2026

BFH: Erste Tätigkeitsstätte kann auch das Cockpit sein

Nicht nur feste Gebäude, sondern auch ein am Flughafen geparktes Flugzeug kann steuerlich zur ersten Tätigkeitsstätte eines Piloten gehören.

weiterlesen
BFH: Erste Tätigkeitsstätte kann auch das Cockpit sein

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


30.10.2026

Das Designrecht bekommt ein Update

Künftig soll das Designrecht auch digitale Produkte und virtuelle Gestaltungen umfassen, außerdem sollen Verfahren vereinfacht werden.

weiterlesen
Das Designrecht bekommt ein Update

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


29.10.2026

Verjährung trotz Steuerfahndung?

Eine Steuerfahndung hemmt die Verjährung nur, wenn Betroffene erkennen können, welche konkreten Sachverhalte untersucht werden.

weiterlesen
Verjährung trotz Steuerfahndung?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht