• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

11.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat gestern Änderungen an den Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statement und IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures jeweils in Bezug auf den Erstanwendungszeitpunkt vorgeschlagen.

Mit den ursprünglichen Änderungen an den beiden Standards, die vom IASB am 11.09.2014 veröffentlicht wurden, sollte eine Inkonsistenz zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 für den Fall der Veräußerung beziehungsweise der Einlage von Vermögenswerten an oder in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeräumt werden. Die Änderungen sollten ursprünglich erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen.

Verschiebung auf unbestimmte Zeit?

Mit der nunmehr vorgeschlagenen Änderung soll der Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Zwischenzeitlich führt das IASB ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode durch, welches gegebenenfalls zu weiteren Änderungen an IAS 28 führen kann. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung der im September 2014 bereits beschlossenen Änderungen soll allerdings weiterhin möglich sein. Stellungnahmen zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts können bis zum 09.10.2015 gegenüber dem IASB abgegeben werden.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht