• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

11.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat gestern Änderungen an den Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statement und IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures jeweils in Bezug auf den Erstanwendungszeitpunkt vorgeschlagen.

Mit den ursprünglichen Änderungen an den beiden Standards, die vom IASB am 11.09.2014 veröffentlicht wurden, sollte eine Inkonsistenz zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 für den Fall der Veräußerung beziehungsweise der Einlage von Vermögenswerten an oder in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeräumt werden. Die Änderungen sollten ursprünglich erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen.

Verschiebung auf unbestimmte Zeit?

Mit der nunmehr vorgeschlagenen Änderung soll der Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Zwischenzeitlich führt das IASB ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode durch, welches gegebenenfalls zu weiteren Änderungen an IAS 28 führen kann. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung der im September 2014 bereits beschlossenen Änderungen soll allerdings weiterhin möglich sein. Stellungnahmen zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts können bis zum 09.10.2015 gegenüber dem IASB abgegeben werden.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank