• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

11.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat gestern Änderungen an den Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statement und IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures jeweils in Bezug auf den Erstanwendungszeitpunkt vorgeschlagen.

Mit den ursprünglichen Änderungen an den beiden Standards, die vom IASB am 11.09.2014 veröffentlicht wurden, sollte eine Inkonsistenz zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 für den Fall der Veräußerung beziehungsweise der Einlage von Vermögenswerten an oder in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeräumt werden. Die Änderungen sollten ursprünglich erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen.

Verschiebung auf unbestimmte Zeit?

Mit der nunmehr vorgeschlagenen Änderung soll der Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Zwischenzeitlich führt das IASB ein Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode durch, welches gegebenenfalls zu weiteren Änderungen an IAS 28 führen kann. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung der im September 2014 bereits beschlossenen Änderungen soll allerdings weiterhin möglich sein. Stellungnahmen zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts können bis zum 09.10.2015 gegenüber dem IASB abgegeben werden.

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank