16.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für eine Verschiebung der sektorspezifischen Standards und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30.06.2026 gestimmt.

Diese Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung, die am 07.02.2024 zwischen den Verhandlungsführern des Rechtsausschusses und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, und befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre der Verabschiedung aller sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unberührt.

Zum Hintergrund

Ursprünglich sahen die durch die CSRD geänderten Regelungen der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vor, dass die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittlandsunternehmen bis zum 30.06.2024 in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission verabschiedet werden sollten. Am 17.10.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Bilanz-Richtlinie hinsichtlich der Fristen für den Erlass der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Kommission beabsichtigt weiterhin, Standards für acht bisher nicht näher spezifizierte Bereiche vor Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Das IDW hatte gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen. Die endgültige Zustimmung des Rates zur Verschiebung steht noch aus.


IDW vom 15.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)