16.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für eine Verschiebung der sektorspezifischen Standards und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30.06.2026 gestimmt.

Diese Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung, die am 07.02.2024 zwischen den Verhandlungsführern des Rechtsausschusses und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, und befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre der Verabschiedung aller sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unberührt.

Zum Hintergrund

Ursprünglich sahen die durch die CSRD geänderten Regelungen der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vor, dass die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittlandsunternehmen bis zum 30.06.2024 in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission verabschiedet werden sollten. Am 17.10.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Bilanz-Richtlinie hinsichtlich der Fristen für den Erlass der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Kommission beabsichtigt weiterhin, Standards für acht bisher nicht näher spezifizierte Bereiche vor Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Das IDW hatte gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen. Die endgültige Zustimmung des Rates zur Verschiebung steht noch aus.


IDW vom 15.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)