14.02.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Innerhalb der Europäischen Union gab es eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung darüber erzielt haben, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren.

Außerdem wird vorgeschlagen, acht sektorspezifische Standards bereits vor diesem Zeitpunkt zu veröffentlichen, sobald sie von der Europäischen Kommission fertiggestellt sind, damit sich die Unternehmen länger auf deren Umsetzung vorbereiten können.

Standards für große Drittstaaten-Unternehmen auch 2026

Die Verabschiedung der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union soll ebenfalls um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben werden. Der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattungspflicht dieser Unternehmen für das Geschäftsjahr 2028 bleibt von der Verschiebung jedoch unberührt.

Die Billigung und Annahme der vorläufigen Einigung durch beide EU-Organe steht noch aus.


WPK vom 12.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


24.02.2026

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Eine aktuelle Studie belegt, dass Homeoffice dauerhaft etabliert ist und Unternehmen nun gefordert sind, hybride Arbeitsmodelle strategisch auszugestalten.

weiterlesen
Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)