14.02.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

Innerhalb der Europäischen Union gab es eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung darüber erzielt haben, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren.

Außerdem wird vorgeschlagen, acht sektorspezifische Standards bereits vor diesem Zeitpunkt zu veröffentlichen, sobald sie von der Europäischen Kommission fertiggestellt sind, damit sich die Unternehmen länger auf deren Umsetzung vorbereiten können.

Standards für große Drittstaaten-Unternehmen auch 2026

Die Verabschiedung der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union soll ebenfalls um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben werden. Der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattungspflicht dieser Unternehmen für das Geschäftsjahr 2028 bleibt von der Verschiebung jedoch unberührt.

Die Billigung und Annahme der vorläufigen Einigung durch beide EU-Organe steht noch aus.


WPK vom 12.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank