21.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Versagt die Betriebsrentenanpassung?

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Der Betrieb

Der Maßstab des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf Betriebsrentenanpassungen versagt gegenwärtig aufgrund des derzeitigen Niedrigzinsniveaus öffentlicher Anleihen. Doch gibt es einen Ausweg aus der Misere?

Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich entschieden, dass Betriebsrenten u.a. erst dann anzupassen sind, wenn die dreijährige durchschnittliche Eigenkapitalrendite des Unternehmens die um 2%-Punkte erhöhte Umlaufrendite öffentlicher Anleihen überschreitet. Dieser Maßstab versagt nun aber aufgrund des gegenwärtigen Niedrigzinsniveaus öffentlicher Anleihen. Sachgerecht wäre es, ihn durch die Rendite aus dem langfristigen durchschnittlichen Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) zu ersetzen, erklärt Prof. Dr. Reinhold Höfer, Autor eines Standardkommentars zum Arbeits-, Steuer-, Abgaben- und Bilanzrecht der betrieblichen Altersversorgung, in seinem aktuellen Fachbeitrag. Diesen können Sie in DER BETRIEB vom 18.09.2015, Heft 38, Seite 2207 – 2209 oder online unter Dokumentennummer DB1074721 finden.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier) 


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