Die Studie „Spannungsfeld Transferpreise“ hat sich mit der Ausgestaltung von Verrechnungspreissystemen befasst und Konzerne nach ihren Erfahrungen befragt. Dabei wurden vor allem die Schwierigkeiten zwischen steuerrechtlichen Vorgaben und betriebswirtschaftlicher Steuerung deutlich.
Im Konzernverbund besteht die Notwendigkeit der Gewinnabgrenzung zwischen den rechtlich selbstständigen, wirtschaftlich aber unselbstständigen Konzerngesellschaften. Begründet ist diese Notwendigkeit einerseits in den Anforderungen der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung und andererseits in der betriebswirtschaftlich notwendigen Steuerung der Konzerngesellschaften. Hierzu werden sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften bepreist, d.h. Verrechnungspreise für die Vergütung der Liefer- und Leistungsbeziehungen festgesetzt.
Rechtssicherheit versus unternehmerische Ziele
Werden Verrechnungspreise aus steuerrechtlicher Sicht und aus Sicht der betriebswirtschaftlichen Steuerung gemeinsam betrachtet, so unterscheiden sich die Funktionen und Anforderungen: Aus steuerrechtlicher Sicht beschränken sich Verrechnungspreise auf die Vermeidung von Doppelbesteuerungen, die steuerliche Optimierung sowie die Reduzierung von Dokumentations- und Betriebsprüfungskosten. Aus Sicht der Unternehmenssteuerung soll die Transparenz im Konzern gewahrt bleiben, und die einschlägigen Finanzdaten sollen als Grundlagen für die unternehmerischen Entscheidungsprozesse, für die Motivationssysteme sowie für die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung genutzt werden können.
Der aktuelle Fachbeitrag „Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlicher Steuerung und steuerrechtlichen Anforderungen“ fasst die wesentlichen Ergebnisse der Studie zusammen und zeigt die Lösungsansätze von Konzernen zur Sicherstellung steuerlicher Rechtssicherheit sowie zur Erreichung unternehmerischer Ziele auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB 06.11.2015, Heft 45, Seite 2592 – 2598 oder online unter Dokumentennummer DB1160895
(DER BETRIEB / Viola C. Didier)