Die Ermittlung von Verrechnungspreisen bei Konzerndienstleistungen erfolgt oftmals nach der Kostenaufschlagsmethode. Das Problem: Kostenaufschläge innerhalb verschiedener Dienstleistungskategorien zeigen statistisch signifikante und ökonomisch materielle Unterschiede auf.
Die Verrechnung von Dienstleistungen ist eine der häufigsten Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen und stellt ebenso häufig einen Schwerpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen im Bereich Verrechnungspreise dar. Insbesondere die Verrechnung von sog. gering wertschöpfenden oder auch „low-value-adding“ Services wird regelmäßig vonseiten der Steuerbehörden aufgegriffen.
Dokumentationspflicht und materielle Unterschiede
Im Zentrum der Diskussion steht dabei neben dem Nachweis der Vorteilhaftigkeit dieser Services (Benefit-Test) vermehrt auch das steuerlich angemessene und dem Fremdvergleich entsprechende Gewinnelement. Da für die Verrechnung von Dienstleistungen i.d.R. die Kostenaufschlagsmethode angewandt wird, ist damit die Fremdüblichkeit des Gewinn- bzw. Kostenaufschlags vonseiten des Steuerpflichtigen zu dokumentieren. Eine breitangelegte Datenbankanalyse liefert am Markt beobachtete Kostenaufschläge und verifiziert die im Rahmen von BEPS Aktionspunkt 10 postulierten Kostenaufschläge von 5% für sog. „low-value-adding“ Services. Die Analyse zeigt allerdings statistisch signifikante und ökonomisch materielle Unterschiede innerhalb verschiedener Kategorien von low-value-adding Services auf.
Hinweise für die Praxis
Im Fachbeitrag „Kostenaufschläge bei der Verrechnung von konzerninternen Dienstleistungen“ von Dr. Christian Schwarz, StB Dr. Stefan Stein, StB Dr. Nils Holinski und Sebastian Hoffmann werden auf Basis einer breit angelegten Datenbankstudie solche Gewinn- bzw. Kostenaufschläge bestimmt und praxisnah erläutert. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 09.12.2016, Heft 49, Seite 2857 – 2861 sowie online unter DB1215202.