• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verrechnungspreise bei konzerninternen Dienstleistungen

08.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Verrechnungspreise bei konzerninternen Dienstleistungen

Beitrag mit Bild

Die Verrechnung von low-value-adding Services ist eine der häufigsten Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und stellt einen Prüfungsschwerpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen dar.

Die Ermittlung von Verrechnungspreisen bei Konzerndienstleistungen erfolgt oftmals nach der Kostenaufschlagsmethode. Das Problem: Kostenaufschläge innerhalb verschiedener Dienstleistungskategorien zeigen statistisch signifikante und ökonomisch materielle Unterschiede auf.

Die Verrechnung von Dienstleistungen ist eine der häufigsten Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen und stellt ebenso häufig einen Schwerpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen im Bereich Verrechnungspreise dar. Insbesondere die Verrechnung von sog. gering wertschöpfenden oder auch „low-value-adding“ Services wird regelmäßig vonseiten der Steuerbehörden aufgegriffen.

Dokumentationspflicht und materielle Unterschiede

Im Zentrum der Diskussion steht dabei neben dem Nachweis der Vorteilhaftigkeit dieser Services (Benefit-Test) vermehrt auch das steuerlich angemessene und dem Fremdvergleich entsprechende Gewinnelement. Da für die Verrechnung von Dienstleistungen i.d.R. die Kostenaufschlagsmethode angewandt wird, ist damit die Fremdüblichkeit des Gewinn- bzw. Kostenaufschlags vonseiten des Steuerpflichtigen zu dokumentieren. Eine breitangelegte Datenbankanalyse liefert am Markt beobachtete Kostenaufschläge und verifiziert die im Rahmen von BEPS Aktionspunkt 10 postulierten Kostenaufschläge von 5% für sog. „low-value-adding“ Services. Die Analyse zeigt allerdings statistisch signifikante und ökonomisch materielle Unterschiede innerhalb verschiedener Kategorien von low-value-adding Services auf.

Hinweise für die Praxis

Im Fachbeitrag „Kostenaufschläge bei der Verrechnung von konzerninternen Dienstleistungen“ von Dr. Christian Schwarz, StB Dr. Stefan Stein, StB Dr. Nils Holinski und Sebastian Hoffmann werden auf Basis einer breit angelegten Datenbankstudie solche Gewinn- bzw. Kostenaufschläge bestimmt und praxisnah erläutert. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 09.12.2016, Heft 49, Seite 2857 – 2861 sowie online unter DB1215202.


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)