23.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Verpflichtung zum Krawatte tragen?

Beitrag mit Bild

Krawattenzwang? Hat der Betriebsrat auch im Rahmen des Gesundheitsschutzes eine Regelungszuständigkeit über Firmenbekleidung?

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat für einen Gemeinschaftsbetrieb von Postbanken entschieden, dass es dort keine Pflicht zum Tragen einer dienstlichen Krawatte bei hohen Temperaturen gibt.

Die gemeinsame Einigungsstelle zum Thema Gesundheitsschutz von 86 Postbank-Filialen (Gemeinschaftsbetrieb) mit örtlichem Betriebsrat hatte festgelegt, dass die Mitarbeiter an kalten Tagen an die Dienstkleidung angepasste Pullover tragen dürfen. Bei Raumtemperaturen über 30 Grad dürfen die Mitarbeiter auf das Tragen von Krawatten verzichten. Unternehmensweit besteht zwischen dem Postbank-Gemeinschaftsbetrieb und dem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Unternehmensbekleidung, die die Mitarbeiter zum Tragen von Unternehmensbekleidung verpflichtet. Zu einer kompletten Unternehmensbekleidung gehört mindestens Hemd/Bluse sowie Hose/Rock und Krawatte.

Wer ist zuständig?

Der Postbank-Gemeinschaftsbetrieb hat daher den Spruch der Einigungsstelle beim Arbeitsgericht angefochten. Dessen Regelung sei unwirksam. Der Betriebsrat habe auch im Rahmen des Gesundheitsschutzes keine Regelungszuständigkeit über Unternehmensbekleidung. Diese stehe ausschließlich dem Gesamtbetriebsrat zu. Das Arbeitsgericht entsprach dem Antrag. Hiergegen legte der Betriebsrat Beschwerde beim Landesarbeitsgericht ein. Der Gesamtbetriebsrat wurde am Verfahren beteiligt.

Gesamtbetriebsrat zuständig, aber …

Das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21.10.2015 (Az. 4 TaBV 2/15) die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und die Anträge der Arbeitgeberin zurückgewiesen. Die Richter gehen davon aus, dass der Gesamtbetriebsrat regelungszuständig war für die Frage einer einheitlichen Unternehmensbekleidung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Auch ist das Landesarbeitsgericht der Auffassung, dass dem örtlichen Betriebsrat eine Regelungszuständigkeit für Fragen des Gesundheitsschutzes bei hohen oder niedrigen Raumtemperaturen zustand gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

… kein Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

Das Landesarbeitsgericht konnte jedoch anders als das Arbeitsgericht und entgegen der Rechtsauffassung der Arbeitgeberin vorliegend keinen Anwendungsfall des sog. Grundsatzes der Zuständigkeitstrennung erkennen, welcher besagt, dass innerhalb eines Mitbestimmungstatbestandes des Betriebsverfassungsgesetzes nur ein Gremium regelungszuständig sein kann. Vielmehr handelt sich um zwei verschiedene Mitbestimmungstatbestände, die lediglich in einem kleinen Teilbereich der Arbeitsbekleidung Überschneidungen haben. Diese überschneidende Zuständigkeit des Betriebsrats ist hinzunehmen, zumal die einheitliche Bekleidungsordnung als solche vom Betriebsrat nicht in Frage gestellt wird.

(LAG Baden-Württemberg / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank