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21.12.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verpackungsgesetz: Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die letzte Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.

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Die in Einwegkunststoffflaschen gefüllte Milch sowie Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 % und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse unterliegen ab 2024 der gesetzlichen Pfandpflicht. Neben normaler Milch betrifft das zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt.

Bereits mit der letzten Erweiterung der Einwegpfandpflicht im Jahr 2022 gilt die Pfandpflicht für sämtliche Getränkedosen und nahezu alle Kunststoffgetränkeflaschen. Damit wurden zuvor geltende Ausnahmen verringert, beispielsweise für Wein oder Saft. Lediglich für Milch und Milchprodukte in Kunststoffflaschen gab es eine verlängerte Übergangsfrist, die nun endet. Es gilt dann auch darauf eine Pfandpflicht von mindestens 25 Cent.

Zeit zur Bewältigung der hygienischen Herausforderung

Für Milch oder Milchprodukte wurde deswegen mehr Zeit für die Einführung einer Einwegpfandpflicht gewährt, weil die leeren Flaschen bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung bedeuten können. Hersteller und Händler erhielten damit eine verlängerte Frist zur Umstellung.

Die Bundesregierung strebt an, die Vermüllung unserer Umwelt mit Kunststoff so weit wie möglich zu verhindern. Der Weg muss idealerweise weg von Einwegprodukten sein. Pfandflaschen sind ein Weg dorthin. Sie werden zu fast 100 % zurückgegeben beziehungsweise eingesammelt. Die sortenreine Erfassung ermöglicht ein hochwertiges Bottle-to-Bottle-Recycling. Immerhin werden mehr als 90 % der gesammelten PET-Flaschen recycelt.

Rückgabe am Pfandautomaten

Bisher wurden die leeren Milch- beziehungsweise Milchprodukteflaschen aus Kunststoff im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt. Durch die dualen Systeme wurden sie also zumindest schon weiterverwertet.

Ab 2024 können bepfandete leere Flaschen von Milch und Milchmischgetränken dann dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden. Das Verfahren ist dasselbe wie bei anderen Verpackungen im Einwegpfandsystem.

Die Einwegpfandpflicht gilt seit 2003 für viele Einwegverpackungen. Im Laufe der Jahre wurde der Anwendungsbereich mehrfach ausgeweitet. Seit 2022 sind bereits alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Und seit 2023 gilt die Pflicht, Essen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern anzubieten. Das trägt dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.


Bundesregierung vom 18.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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