• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapiere (eWpRV)

09.08.2021

Meldung, Steuerrecht

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapiere (eWpRV)

Der gemeinsamen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums für eine Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10.06.2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG).

Beitrag mit Bild

©valerybrozhinsky/fotolia.com

Das eWpG ermöglicht, bei der Begebung von Schuldverschreibungen und Investmentfonds-Anteilscheinen auf die bisher vorgeschriebene Wertpapierurkunde zu verzichten und die Wertpapiere stattdessen über deren Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister zu begeben.

Elektronische Wertpapierregister sind entweder vom Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführte zentrale Register oder mittels der Blockchain-Technologie oder vergleichbarer Technologien geführte Kryptowertpapierregister. Registerführende Stellen müssen dabei nach dem eWpG verschiedene Anforderungen erfüllen.

Referentenentwurf der eWpRV

Der Referentenentwurf der eWpRV zielt darauf ab, für registerführende Stellen möglichst rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen und zugleich ein hohes Niveau an Anlegerschutz sicherzustellen. Hierfür enthalten sind in den

  • § 2 bis 11 eWpRV-Entwurf Regelungen, die sowohl für zentrale Register als auch Kryptowertpapierregister gelten sollen, und in den
  • § 12 bis 20 eWpRV-Entwurf weitere Regelungen, die nur auf Kryptowertpapierregister anzuwenden sind.

Weiter enthalten sind die allgemeinen Anforderungen an die Einrichtung und die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters, die zu verwendenden Authentifizierungsinstrumente, die Zugänglichkeit des verwendeten Quellcodes oder Anforderungen an kryptographische Verfahren und Schnittstellen (vgl. §§ 4, 10, 13, 14, 15 und 18 eWpRV-Entwurf).

Weitere Anpassungen wahrscheinlich

In Erwartung der weiteren Marktentwicklung im noch gänzlich neuen Feld der Führung elektronischer Wertpapierregister können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Regelungen getroffen werden, soweit sich diese als erforderlich erwiesen haben.

Der Entwurf wurde auf der Grundlage von §§ 15 und 23 eWpG erstellt. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


BMF vom 05.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


23.04.2024

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die am 18.04.2024 veröffentlichte Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen betreffen.

weiterlesen
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


23.04.2024

In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Die abhängig Beschäftigten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 55 Milliarden Stunden gearbeitet – 1991 waren es noch 52 Milliarden, zeigt die DIW-Studie.

weiterlesen
In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank