06.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Vernetzung von Wirtschaftsprüfern nimmt zu

Beitrag mit Bild

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland.

Eine neue Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen.

Ende 2015 waren 811 Wirtschaftsprüfungspraxen (2014: 603, 2013: 571) in 320 Netzwerken (2014: 286, 2013: 257) registriert. 449 Wirtschaftsprüferpraxen übernahmen 2.525 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen. 67 dieser Praxen prüften 624 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB). Ausgehend vom Anwendungsbereich des § 319a HGB, wie er im Abschlussprüfungsreformgesetz vorgesehen ist, wird die Zahl voraussichtlich auf 93 Praxen steigen.

Honorare annähernd unverändert

Der Gesamtumsatz der § 319a HGB-Praxen betrug circa 6,1 Mrd. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen circa 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen der Unternehmen von öffentlichem Interesse sind etwa 427 Mio. Euro angefallen. Die Honorare für Prüfungsleistungen sind im Berichtszeitraum annähernd unverändert geblieben, wobei die Zahl der Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin rückläufig ist.

(WPK vom 01.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)