06.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Vernetzung von Wirtschaftsprüfern nimmt zu

Beitrag mit Bild

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland.

Eine neue Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen.

Ende 2015 waren 811 Wirtschaftsprüfungspraxen (2014: 603, 2013: 571) in 320 Netzwerken (2014: 286, 2013: 257) registriert. 449 Wirtschaftsprüferpraxen übernahmen 2.525 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen. 67 dieser Praxen prüften 624 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB). Ausgehend vom Anwendungsbereich des § 319a HGB, wie er im Abschlussprüfungsreformgesetz vorgesehen ist, wird die Zahl voraussichtlich auf 93 Praxen steigen.

Honorare annähernd unverändert

Der Gesamtumsatz der § 319a HGB-Praxen betrug circa 6,1 Mrd. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen circa 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen der Unternehmen von öffentlichem Interesse sind etwa 427 Mio. Euro angefallen. Die Honorare für Prüfungsleistungen sind im Berichtszeitraum annähernd unverändert geblieben, wobei die Zahl der Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin rückläufig ist.

(WPK vom 01.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.10.2026

Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG tritt bislang kraft Gesetzes ein, sobald eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Dieser Automatismus ist eine ständige Quelle von Rechtsunsicherheit.

weiterlesen
Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


20.10.2026

Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Gesundheits-Apps sind trotz medizinischem Nutzen nicht automatisch umsatzsteuerfrei, wenn keine persönliche medizinische Betreuung erfolgt.

weiterlesen
Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


20.10.2026

Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau

Trotz hoher Erwerbsbeteiligung bleiben Frauen in Deutschlands Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht