29.07.2019

Meldung, Steuerrecht

Vermögen im Trust: Erbschaftsteuer?

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entscheiden, dass das in einen Trust eingebrachte Vermögen nicht auf diesen übergeht, wenn der Trust im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei über das Vermögen verfügen kann. Im Falle des Todes des Errichters gehört das so im Trust angelegte Vermögen zum Nachlass und unterliegt damit der Erbschaftsteuer.

Der C-Trust wurde im Jahr 1997 nach den gesetzlichen Vorschriften von Guernsey durch O und den Kläger gegründet und mit Vermögen der Erblasserin, welche als Errichterin des Trusts fungierte, ausgestattet. Die Errichterin behielt sich umfassende Weisungs- und Herrschaftsbefugnisse vor. Als die Errichterin verstarb, entstand zwischen dem Finanzamt und dem Kläger Streit darüber, ob für das in den Trust eingebrachte Vermögen Erbschaftsteuer zu entrichten war.

Vermögen im Trust: Erbschaftsteuerpflicht bejaht

Das hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 23.01.2019 (3 K 41/17) bejaht. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliege der Erbschaftsteuer als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Mit dem Tod einer Person gehe deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Zum Zeitpunkt des Todes sei die Erblasserin noch Inhaberin des über den C-Trust angelegten Vermögens gewesen. Beim C-Trust habe es sich jedenfalls bis zum Ableben der Errichterin und Erblasserin nicht um eine verselbstständigte Vermögensmasse i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG gehandelt, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet gewesen sei.

Dem stünden die getroffenen Regelungen über eine umfassende Herrschaftsbefugnis der Erblasserin bis zu ihrem Tode sowie die tatsächliche Vertragsdurchführung in Gestalt zahlreicher auf Anweisung der Erblasserin zu ihren Gunsten durchgeführter Vermögensverfügungen entgegen. Die Gesamtheit der getroffenen Vertragsregelungen und die bis zum Tode gelebte Vertragspraxis sei auf eine Kapitalanlage der Erblasserin im Mantel eines Trusts gerichtet gewesen.

Das Verfahren ist mittlerweile beim BFH unter dem Aktenzeichen II R 13/19 anhängig.

(FG Schleswig-Holstein, NL vom 04.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank