• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

10.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13) wurde überarbeitet.

Die Überarbeitung des Prüfungsvermerks IDW PH 9.400.13 wurde mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n.F. erforderlich. Ende 2017 hatte das IDW mit der neuen IDW PS 400er-Reihe mehrere Standards zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers verabschiedet. IDW PS 400 gilt für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen.

Berichterstattung bei einer Investmentaktiengesellschaft

IDW PH 9.400.13 gibt Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere beim Vorliegen von Teilgesellschaftsvermögen.

Der IDW PH 9.400.13 wird in Heft 12/2019 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 04.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht