• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

10.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13) wurde überarbeitet.

Die Überarbeitung des Prüfungsvermerks IDW PH 9.400.13 wurde mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n.F. erforderlich. Ende 2017 hatte das IDW mit der neuen IDW PS 400er-Reihe mehrere Standards zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers verabschiedet. IDW PS 400 gilt für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen.

Berichterstattung bei einer Investmentaktiengesellschaft

IDW PH 9.400.13 gibt Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere beim Vorliegen von Teilgesellschaftsvermögen.

Der IDW PH 9.400.13 wird in Heft 12/2019 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 04.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht