• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

10.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Vermerk zum Jahresabschluss einer Investmentaktiengesellschaft

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13) wurde überarbeitet.

Die Überarbeitung des Prüfungsvermerks IDW PH 9.400.13 wurde mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n.F. erforderlich. Ende 2017 hatte das IDW mit der neuen IDW PS 400er-Reihe mehrere Standards zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers verabschiedet. IDW PS 400 gilt für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen.

Berichterstattung bei einer Investmentaktiengesellschaft

IDW PH 9.400.13 gibt Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere beim Vorliegen von Teilgesellschaftsvermögen.

Der IDW PH 9.400.13 wird in Heft 12/2019 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 04.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com


31.03.2026

Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Eine neue Umfrage zeigt, dass viele Beschäftigte Anwesenheit bewusst inszenieren, weil Unternehmen Präsenz stärker belohnen als tatsächliche Ergebnisse.

weiterlesen
Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


31.03.2026

Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Das EU-Parlament hat neue EU-weite Vorschriften zur Schaffung eines strafrechtlichen Rahmens zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption verabschiedet.

weiterlesen
Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


30.03.2026

Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Bei jedem Erbfall und bei Schenkungen, die zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung führen können, ist ein entsprechendes Besteuerungsverfahren mit den jeweils zuständigen Finanzbehörden durchzuführen.

weiterlesen
Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)