• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

05.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer kann als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden.

In dem Urteilsfall hatte ein Filmproduktionsfonds in den USA Kinospielfilme produzieren lassen und mit deren Vertrieb durch Lizenzvertrag eine niederländische Firma betraut. Der Fonds verpflichtete sich gegen erhöhte Lizenzgebühren zur Leistung eines erheblichen Vermarktungskostenzuschusses, wobei der Rückfluss des hingegebenen Betrags durch Bankgarantien abgesichert war.

Finanzamt versagt Abzug

Das Finanzamt versagte dem Fonds den sofortigen Abzug des Vermarktungskostenzuschusses als Betriebsausgaben und vertrat die Auffassung, der hingegebene Betrag sei in einem über die Laufzeit des Lizenzvertrages linear aufzulösenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Es berücksichtigte dementsprechend im Streitjahr nur einen anteiligen Abzug der Kosten. Die Klage vor dem Finanzgericht blieb erfolglos.

BFH erkennt Vereinbarung als partiarisches Darlehen an

In seinem Revisionsurteil vom 21. Mai 2015 (Az. IV R 25/12) bestätigte der BFH das angefochtene FG-Urteil zwar im Ergebnis, gelangte aber zu der Auffassung, in der Sache liege ein partiarisches Darlehen vor, weil sich der Fonds die Gewährung des Zuschusses durch erhöhte Lizenzzahlungen habe entgelten lassen und angesichts der gewählten Vertragskonstruktion kein Ausfallrisiko zu tragen gehabt habe. Damit schied ein sofortiger voller Abzug des hingegebenen Zuschusses als Betriebsausgabe ebenso aus wie die vom FG angenommene anteilige Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Aufgrund des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbotes blieb es im Ergebnis jedoch beim anteiligen Abzug der Kosten für das Streitjahr.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)