• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Abwicklungsbesteuerung?

06.11.2018

Meldung, Steuerrecht

Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Abwicklungsbesteuerung?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat.

Im Streitfall war im Jahr 2003 das Insolvenzverfahren über eine GmbH eröffnet worden. Am 15.03.2015 erstellte der Insolvenzverwalter die Schlussbilanz der GmbH, das Insolvenzverfahren wurde im Juli 2017 aufgehoben.

Streit um Körperschaftsteuer

Das Finanzamt setzte die Körperschaftsteuer zunächst für den Veranlagungszeitraum 2003 bis 2005 fest, wobei es den Grundabzugsbetrag i.H.v. 1 Mio. Euro nach der sog. Mindestbesteuerung in diesem Zeitraum lediglich einmal berücksichtigte. Für die Jahre 2006 bis 2015 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer jährlich fest. Der Insolvenzverwalter beantragte im Jahr 2018 erfolglos beim Finanzamt die Aufhebung der Veranlagungen der GmbH und den Erlass eines Körperschaftsteuerbescheids für den Zeitraum der Abwicklung 2003-2015, wobei die Berechnung der Steuer ohne Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung begehrt wurde.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Der hiergegen gerichteten (Sprung-)Klage verhalf das Finanzgericht Düsseldorf zum Erfolg (Urteil vom 18.09.2018 – 6 K 454/15 K). Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei den vorliegenden Veranlagungen für die Jahre 2003-2015 nur um vorläufige Zwischenveranlagungen, die am Ende des Abwicklungszeitraums durch einen Bescheid zu ersetzen sind, in dem der Gewinn bzw. der Verlust für den gesamten Abwicklungszeitraum ermittelt wird. Hierfür spreche, dass das Gesetz die Bestimmung der Länge der Besteuerungszeiträume im Liquidationsfall in das Ermessen der Finanzverwaltung stelle. Würden die Veranlagungen als endgültig verstanden, stünde im Ergebnis auch die Höhe der entstehenden Steuer im Ermessen der Finanzverwaltung, was mit dem Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung unvereinbar sei.

Auslegung der Mindestbesteuerungsregelung

Im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung sei die Mindestbesteuerungsregelung verfassungskonform auszulegen und um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu ergänzen, dass die Mindestbesteuerung nur eingreife, soweit sie keine definitive Besteuerung auslöse. Dies ergebe sich u.a. aus der Gesetzesbegründung, wonach durch die Mindestbesteuerung keine Verluste endgültig verloren gehen sollten.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 05.11.2018 / Viola C. Didier)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


22.07.2026

Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Fossiles Erdgas darf nicht durch unbelegte Umweltversprechen als klimafreundliches Produkt namens Ökogas dargestellt werden.

weiterlesen
Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht