• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlust durch Franken-Spekulation nicht versichert

31.08.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verlust durch Franken-Spekulation nicht versichert

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Verluste, die durch Spekulationsgeschäfte mit Schweizer Franken entstanden sind, sind nicht zwingend durch eine „Vertrauensschadenversicherung“ abgedeckt. Deshalb hat das OLG Düsseldorf die Berufung eines Unternehmens aus Essen zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte geltend gemacht, ein langjähriger Mitarbeiter habe im Rahmen nicht autorisierter Devisen- und Devisentermingeschäfte mit Schweizer Franken gehandelt. Als die Schweizer Nationalbank am 15.01.2015 den bis dahin geltenden Mindestkurs aufhob, führte dies zum sog. Frankenschock und ließ den Kurs des Franken zum Euro rapide ansteigen.

Das Unternehmen hat in der Folge einen Schaden von fast 34 Millionen Euro geltend gemacht. Davon wollte es einen Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen Euro von einem Versicherer ersetzt haben.

Keine Haftung des Versicherers

Der für das Versicherungsrecht zuständige 4. Zivilsenat sieht in seinem Urteil vom 28.08.2020 (I-4 U 57/19) dafür keine Grundlage. Unmittelbar schadensursächlich waren nicht die Spekulationsgeschäfte, sondern war die völlig unerwartete Entscheidung der Schweizer Nationalbank. Ferner haben sich keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges oder sogar strafbares Verhalten des Mitarbeiters ergeben.

Jedenfalls aber wäre die Haftung des Versicherers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Denn bei Devisen- und Devisentermingeschäften handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um „Finanzinstrumente„, für die kein Versicherungsschutz besteht.

Hintergrund der Franken-Spekulationsgeschäfte

Mit der Industrie-Vertrauensschadenversicherung versichern Unternehmen das Vertrauen, das sie in einen bestimmten Kreis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. Versichert ist regelmäßig der Schaden, der dem Unternehmen oder auch Dritten unmittelbar dadurch entsteht, dass eine versicherte Person eine vorsätzliche unerlaubte Handlung (in der Regel Betrug oder Untreue) begeht. Eine solche Versicherung schließen vorwiegend Kreditinstitute und große – mindestens größere – Unternehmen ab.

Streitigkeiten aus dieser Versicherungssparte werden bislang sehr selten vor ordentlichen Gerichten ausgetragen.

(OLG Düsseldorf, PM vom 28.08.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht