• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlust durch Franken-Spekulation nicht versichert

31.08.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verlust durch Franken-Spekulation nicht versichert

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Verluste, die durch Spekulationsgeschäfte mit Schweizer Franken entstanden sind, sind nicht zwingend durch eine „Vertrauensschadenversicherung“ abgedeckt. Deshalb hat das OLG Düsseldorf die Berufung eines Unternehmens aus Essen zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte geltend gemacht, ein langjähriger Mitarbeiter habe im Rahmen nicht autorisierter Devisen- und Devisentermingeschäfte mit Schweizer Franken gehandelt. Als die Schweizer Nationalbank am 15.01.2015 den bis dahin geltenden Mindestkurs aufhob, führte dies zum sog. Frankenschock und ließ den Kurs des Franken zum Euro rapide ansteigen.

Das Unternehmen hat in der Folge einen Schaden von fast 34 Millionen Euro geltend gemacht. Davon wollte es einen Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen Euro von einem Versicherer ersetzt haben.

Keine Haftung des Versicherers

Der für das Versicherungsrecht zuständige 4. Zivilsenat sieht in seinem Urteil vom 28.08.2020 (I-4 U 57/19) dafür keine Grundlage. Unmittelbar schadensursächlich waren nicht die Spekulationsgeschäfte, sondern war die völlig unerwartete Entscheidung der Schweizer Nationalbank. Ferner haben sich keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges oder sogar strafbares Verhalten des Mitarbeiters ergeben.

Jedenfalls aber wäre die Haftung des Versicherers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Denn bei Devisen- und Devisentermingeschäften handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um „Finanzinstrumente„, für die kein Versicherungsschutz besteht.

Hintergrund der Franken-Spekulationsgeschäfte

Mit der Industrie-Vertrauensschadenversicherung versichern Unternehmen das Vertrauen, das sie in einen bestimmten Kreis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. Versichert ist regelmäßig der Schaden, der dem Unternehmen oder auch Dritten unmittelbar dadurch entsteht, dass eine versicherte Person eine vorsätzliche unerlaubte Handlung (in der Regel Betrug oder Untreue) begeht. Eine solche Versicherung schließen vorwiegend Kreditinstitute und große – mindestens größere – Unternehmen ab.

Streitigkeiten aus dieser Versicherungssparte werden bislang sehr selten vor ordentlichen Gerichten ausgetragen.

(OLG Düsseldorf, PM vom 28.08.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)