• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlängerung des EU-Programms im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung

02.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Verlängerung des EU-Programms im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

Eine angemessene Finanzausstattung wird es der EFRAG ermöglichen, ihre Aufgabe auch künftig wirksam wahrzunehmen.

Der maltesische Vorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die Verlängerung der EU-Finanzierung für die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erzielt.

Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 werden etwa 14 Mio. Euro bereitgestellt, um die betriebliche Kontinuität der EFRAG zu gewährleisten. Die EU-Kofinanzierung macht rund 60 Prozent des Budgets der EFRAG aus. Die EFRAG hat den Auftrag, europäische Standpunkte im Bereich der Rechnungslegung zu entwickeln und ihnen Geltung zu verschaffen. Sie versucht auch, dafür zu sorgen, dass diese Standpunkte vom International Accounting Standards Board (IASB), dem unabhängigen Gremium, das dafür zuständig ist, internationale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, gebührend berücksichtigt werden.

Reform der Organisationsstruktur der EFRAG war erfolgreich

Die EU hat 2009 ein Programm auf den Weg gebracht, um die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung zu unterstützen. Begünstigte dieses Programms sind die IFRS-Stiftung, die EFRAG und das Public Interest Oversight Board (PIOB). Das Programm wurde mit der Verordnung 258/14 für den Zeitraum von 2014 bis 2020 für die IFRS-Stiftung und das PIOB verlängert. Was die EFRAG betrifft, so hatten der Rat und das Parlament beschlossen, abzuwarten, bis eine Reihe von Reformen der EFRAG-Organisationsstruktur abgeschlossen ist. Die Reform der Organisationsstruktur der EFRAG, mit der der Beitrag der Union zur Ausarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards intensiviert werden soll, ist am 31. Oktober 2014 umgesetzt worden.

EFRAG-Gesamtbeitrag liegt bei 23 Mio. Euro

Die aktuelle Einigung muss in den kommenden Wochen noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Gesamtbeitrag für die EFRAG aus dem Haushalt der EU wird sich dann für den Zeitraum von 2014 bis 2020 auf 23 Mio. Euro belaufen, was der ursprünglichen Veranschlagung der Kommission entspricht.

(Rat der EU, PM vom 27.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)