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02.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Verlängerung des EU-Programms im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung

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Eine angemessene Finanzausstattung wird es der EFRAG ermöglichen, ihre Aufgabe auch künftig wirksam wahrzunehmen.

Der maltesische Vorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die Verlängerung der EU-Finanzierung für die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erzielt.

Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 werden etwa 14 Mio. Euro bereitgestellt, um die betriebliche Kontinuität der EFRAG zu gewährleisten. Die EU-Kofinanzierung macht rund 60 Prozent des Budgets der EFRAG aus. Die EFRAG hat den Auftrag, europäische Standpunkte im Bereich der Rechnungslegung zu entwickeln und ihnen Geltung zu verschaffen. Sie versucht auch, dafür zu sorgen, dass diese Standpunkte vom International Accounting Standards Board (IASB), dem unabhängigen Gremium, das dafür zuständig ist, internationale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, gebührend berücksichtigt werden.

Reform der Organisationsstruktur der EFRAG war erfolgreich

Die EU hat 2009 ein Programm auf den Weg gebracht, um die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung zu unterstützen. Begünstigte dieses Programms sind die IFRS-Stiftung, die EFRAG und das Public Interest Oversight Board (PIOB). Das Programm wurde mit der Verordnung 258/14 für den Zeitraum von 2014 bis 2020 für die IFRS-Stiftung und das PIOB verlängert. Was die EFRAG betrifft, so hatten der Rat und das Parlament beschlossen, abzuwarten, bis eine Reihe von Reformen der EFRAG-Organisationsstruktur abgeschlossen ist. Die Reform der Organisationsstruktur der EFRAG, mit der der Beitrag der Union zur Ausarbeitung internationaler Rechnungslegungsstandards intensiviert werden soll, ist am 31. Oktober 2014 umgesetzt worden.

EFRAG-Gesamtbeitrag liegt bei 23 Mio. Euro

Die aktuelle Einigung muss in den kommenden Wochen noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Gesamtbeitrag für die EFRAG aus dem Haushalt der EU wird sich dann für den Zeitraum von 2014 bis 2020 auf 23 Mio. Euro belaufen, was der ursprünglichen Veranschlagung der Kommission entspricht.

(Rat der EU, PM vom 27.02.2017/ Viola C. Didier)


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