• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

18.10.2017

Meldung, Steuerrecht

Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen.

Der Kläger war ein approbierter psychologischer Psychotherapeut und erbrachte unter anderem verkehrstherapeutische Leistungen. Diese werden von Personen in Anspruch genommen, die sich aufgrund von Verkehrsdelikten (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit überhöhter Geschwindigkeit) mit dem Ziel der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten mussten. Das Finanzamt sah hierin keine steuerfreien Heilbehandlungen und unterwarf diese Leistungen der Umsatzsteuer.

Nur Heilung von Krankheiten führt zu Umsatzsteuerfreiheit

Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Münster führte im Urteil vom 12.09.2017 (15 K 3562/14 U) aus, dass Heilbehandlungen nur solche Tätigkeiten seien, die zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten vorgenommen werden. Dies sei jedoch nicht das Hauptziel der verkehrstherapeutischen Leistungen des Klägers. Vielmehr gehe es seinen Klienten in erster Linie darum, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Hierfür spreche insbesondere die Werbung des Klägers im Internet und auf Flyern, in denen es z. B. heißt „der schnelle Weg zurück zum Führerschein“. Demgegenüber sei von der Behandlung von Krankheiten hierin keine Rede. Anderenfalls hätten die Klienten auch die Kosten für die Therapien nicht selbst getragen, sondern ärztlich verordnete und von den Krankenkassen finanzierte Therapien in Anspruch genommen. Der Gesundheitsschutz sei allenfalls mittelbar betroffen, was für die Anwendung der Befreiungsvorschrift nicht ausreiche.

(FG Münster, PM vom 16.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Bianca Disch


24.03.2026

Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Am 17.03.2026 fand in Berlin die sechste WIN Tax Conference unter dem Motto „Tax in Action“ statt, eine Veranstaltung mit spannenden Vorträgen und Podiumsdiskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten aus Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.

weiterlesen
Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Meldung

©olando/fotolia.com


24.03.2026

BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Der BGH hat entschieden, dass private Kläger u.a. aus dem Pariser Klimaabkommen keinen Anspruch gegen Autohersteller aufs „Verbrenner-Aus“ ableiten können.

weiterlesen
BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.03.2026

Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage

Weniger Homeoffice und mehr Büropräsenz funktioniert nur, wenn sie gut begründet, fair gestaltet und alltagstauglich umgesetzt wird.

weiterlesen
Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)