20.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vergaberechtsreform beschlossen

Beitrag mit Bild

Das Vergaberecht wird neu strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland sollen damit schneller und flexibler werden.

Heute hat das Kabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen.

Die Vergaberechtsreform soll ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen schaffen. Die Bündelung der Vorschriften und Digitalisierung des Verfahrens werden die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein muss.

Digitalisierung und neue Vergabekriterien

„Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind“, erklärte Gabriel.

(BMWi vom 20.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank