20.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vergaberechtsreform beschlossen

Beitrag mit Bild

Das Vergaberecht wird neu strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland sollen damit schneller und flexibler werden.

Heute hat das Kabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen.

Die Vergaberechtsreform soll ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen schaffen. Die Bündelung der Vorschriften und Digitalisierung des Verfahrens werden die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein muss.

Digitalisierung und neue Vergabekriterien

„Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind“, erklärte Gabriel.

(BMWi vom 20.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht