20.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vergaberechtsreform beschlossen

Beitrag mit Bild

Das Vergaberecht wird neu strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland sollen damit schneller und flexibler werden.

Heute hat das Kabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen.

Die Vergaberechtsreform soll ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen schaffen. Die Bündelung der Vorschriften und Digitalisierung des Verfahrens werden die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein muss.

Digitalisierung und neue Vergabekriterien

„Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das kommt u.a. den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt sind“, erklärte Gabriel.

(BMWi vom 20.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht