• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung

23.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Firma Almased hat der Kartellsenat des BGH der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war.

Die Firma Almased Wellness GmbH hatte Apothekern für das Produkt Vital Kost Rabatte in Höhe von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Dafür mussten sich die Apotheker jedoch verpflichten, einen Verkaufspreis von 15,95 Euro nicht zu unterschreiten. Die Wettbewerbszentrale sah darin eine kartellrechtswidrige Preisbindung der zweiten Hand (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV). Das Landgericht Hannover gab der Klage mit Urteil vom 25.08.2015 (18 O 91/15) statt und verurteilte Almased zur Unterlassung.

Wann ist vertikale Preisbindung kartellrechtswidrig?

Im Berufungsverfahren hob das Oberlandesgericht Celle dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Das Festlegen einer Preisuntergrenze stelle zwar eine vertikale Preisbindung dar. Diese sei im konkreten Fall jedoch nicht kartellrechtswidrig, da sie keine spürbaren Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen mit derartigen Produkten habe. Dieser Argumentation ist der BGH nunmehr mit Urteil vom 17.10.2017 (KZR 59/16) entgegengetreten. Eine vertikale Preisbindung sei eine Kernbeschränkung des Wettbewerbs, die sich nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.12.2012 – C-226/11) als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung stets spürbar auf den Wettbewerb auswirkt. Die Wettbewerbszentrage begrüßt das BGH-Urteil. Die nationale Rechtsprechung passe sich hier der Praxis des EuGH an, was zu mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Verbot der vertikalen Preisbindungen führe.

(Wettbewerbszentrale, PM vom 18.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)