Deutschland entwickelt sich für Ausländer zu einem attraktiven Arbeitsort. Dazu trägt bei, dass die meisten ausländischen Berufsabschlüsse anerkannt werden. Nun sollen die Verfahren weiter vereinfacht werden. Das geht aus dem zweiten Anerkennungsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.
Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Das Anerkennungsgesetz ist 2012 in Kraft getreten. Seitdem gab es viele Anträge auf Berufsanerkennung: von April 2012 bis Ende Dezember 2013 waren es insgesamt rund 26.500. Die meisten Antragsteller kamen aus Polen, Rumänien und Russland.
Drei Viertel erhalten die volle Anerkennung
Über 13.000 Verfahren wurden 2013 abgeschlossen. 75 Prozent der Antragsteller erhielten die Bestätigung, dass ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Fast 96 Prozent der Antragsteller bekamen ihren Abschluss mindestens teilweise anerkannt. Mit einer entsprechenden Fortbildung können sie die vollständige Anerkennung erreichen.
Anerkennungsverfahren dauert 59 Tage
Der aktuelle Bericht bilanziert die Anerkennungspraxis und schildert die rechtlichen Entwicklungen in den Jahren 2013 und 2014: Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes etablieren sich die Abläufe bei den Anerkennungsstellen. Die hohe Quote der Anerkennungen zeigt, dass die Verfahren funktionieren. 59 Tage dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Seit August 2013 können Anträge auch per E-Mail gestellt werden.
Verfahren weiter vereinfachen und beschleunigen
Der Bericht listet auf, wo Verbesserungen notwendig sind. Beispielsweise sollen künftig Verfahrensgebühren vereinheitlicht werden und gezielt qualifizierte Flüchtlinge besser integriert werden. Dies könnte durch Arbeitsproben oder Fachgespräche geschehen. Das Bundesbildungsministerium unterstützt Kammern und Anerkennungsstellen mit dem Projekt „Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“.
Ab 2016 können Europäer Anträge online stellen
Das neue Online-Verfahren gilt zunächst nur für wenige Berufe, wie Sprengstoffsachverständige oder Kraftfahrzeugsachverständige. Die Bundesregierung hat die erforderlichen Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und in der Gewerbeordnung bereits auf den Weg gebracht.
(Bundesregierung / Viola C. Didier)