• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Altersrente für Gesellschafter-Geschäftsführer

28.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Altersrente für Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag mit Bild

Verdeckte Gewinnausschüttungen in Bezug auf Betriebsrentenzahlungen sind oft ein steuerliches Streitthema.

Die nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn er im Zeitpunkt der nachträglichen Dynamisierungsvereinbarung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Das Finanzgericht Hamburg hat sich in einem Streitfall mit der nachträglichen Zusage einer Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigt und eine verdeckte Gewinnausschüttung bejaht, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitpunkt der nachträglichen Dynamisierungsvereinbarung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat. Ob seine Tätigkeit nach dem Zusagezeitpunkt tatsächlich noch über zehn Jahre währt, ist unerheblich. Für die Beurteilung der Erdienbarkeit ist die Dauer seiner restlichen Dienstzeit zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente maßgeblich.

Gilt auch für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Die nachträgliche Dynamisierung einer Altersrente ist bei einem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, dessen Kapitalbeteiligung mindestens 10 % beträgt und der zusammen mit weiteren Gesellschafter-Geschäftsführern die Mehrheit des Unternehmens besitzt, ebenso wie bei einem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer nicht im Hinblick auf eine spätere Anpassungspflicht gem. §§ 16, 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG steuerlich anzuerkennen, da beide Personengruppen nicht dem durch das BetrAVG geschützten Personenkreis angehören. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 15.04.2016 (Az. 3 K 13/16) entschieden.

(FG Hamburg, NL vom 10.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


18.03.2025

Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. stärkt die Position der Banken bei Geldwäscheverdachtsmeldungen. Kunden müssen damit rechnen, für eigene Anwaltskosten aufzukommen.

weiterlesen
Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


18.03.2025

Photovoltaik und Umsatzsteuer: Wichtige Entscheidung für Vermieter

Vermieter, die Mieterstrom liefern, können den Vorsteuerabzug für ihre PV-Anlagen vollumfänglich geltend machen, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Photovoltaik und Umsatzsteuer: Wichtige Entscheidung für Vermieter

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


17.03.2025

Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Bei Finanzgerichten im ganzen Bundesgebiet ging eine Vielzahl von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer mit einheitlich vorformuliertem Text ein.

weiterlesen
Grundsteuer: Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung massenweise abgelehnt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank