• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Altersrente für Gesellschafter-Geschäftsführer

28.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Altersrente für Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag mit Bild

Verdeckte Gewinnausschüttungen in Bezug auf Betriebsrentenzahlungen sind oft ein steuerliches Streitthema.

Die nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn er im Zeitpunkt der nachträglichen Dynamisierungsvereinbarung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Das Finanzgericht Hamburg hat sich in einem Streitfall mit der nachträglichen Zusage einer Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigt und eine verdeckte Gewinnausschüttung bejaht, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitpunkt der nachträglichen Dynamisierungsvereinbarung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat. Ob seine Tätigkeit nach dem Zusagezeitpunkt tatsächlich noch über zehn Jahre währt, ist unerheblich. Für die Beurteilung der Erdienbarkeit ist die Dauer seiner restlichen Dienstzeit zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem frühestmöglichen Eintritt in die Altersrente maßgeblich.

Gilt auch für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Die nachträgliche Dynamisierung einer Altersrente ist bei einem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, dessen Kapitalbeteiligung mindestens 10 % beträgt und der zusammen mit weiteren Gesellschafter-Geschäftsführern die Mehrheit des Unternehmens besitzt, ebenso wie bei einem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer nicht im Hinblick auf eine spätere Anpassungspflicht gem. §§ 16, 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG steuerlich anzuerkennen, da beide Personengruppen nicht dem durch das BetrAVG geschützten Personenkreis angehören. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 15.04.2016 (Az. 3 K 13/16) entschieden.

(FG Hamburg, NL vom 10.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.09.2025

EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Der EuGH stärkt die Rechte arbeitender Eltern behinderter Kinder erheblich. Arbeitgeber müssen flexible und unterstützende Arbeitsbedingungen schaffen.

weiterlesen
EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Meldung

©jirsak/123rf.com


12.09.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Produkthaftung wird ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter gegangen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank