21.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbrauchersammelklagen zum Datenschutz?

Beitrag mit Bild

Datenschutzaktivist Max Schrems beschäftigt noch einmal den Europäischen Gerichtshof: Ist seine Sammelklage mit 25.000 anderen Verbrauchern aus ganz Europa in Wien mit europäischem Recht vereinbar?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und inwiefern Sammelklagen zur Rüge von Datenschutzverletzungen zulässig sind.

Geklagt hatte erneut der Österreicher Max Schrems gegen die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Der EuGH hat nun zu klären, ob Schrems neben seinem eigenen Begehren auch inhaltlich gleichgerichtete, an ihn abgetretene Ansprüche anderer europäischer Facebook-Nutzer vor Gericht geltend machen kann.

Wer ist „Verbraucher“ nach EU-Recht?

„Sammelklagen“ sind nach österreichischem Recht in bestimmtem Umfang möglich. Fraglich ist, ob auch der anwendbare Art. 16 der Brüssel I-Verordnung eine solche Klage ermöglicht. Der EuGH muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Kläger noch immer „Verbraucher“ i.S.d. Verordnung ist, so er im Rahmen der Durchsetzung seiner Rechte auch finanzielle Vorteile in Form von Spenden, bezahlten Vorträgen und publizierten Büchern generiert. Problematisch erscheint dem OGH zudem, ob die Verbrauchereigenschaft mit dem Versprechen, den Zedenten nach Abschluss des Prozesses einen Prozesserfolg zukommen zu lassen, vereinbar ist.

(DAV, EiÜ 28/16 vom 20.09.2016 /Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank