21.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbrauchersammelklagen zum Datenschutz?

Beitrag mit Bild

Datenschutzaktivist Max Schrems beschäftigt noch einmal den Europäischen Gerichtshof: Ist seine Sammelklage mit 25.000 anderen Verbrauchern aus ganz Europa in Wien mit europäischem Recht vereinbar?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und inwiefern Sammelklagen zur Rüge von Datenschutzverletzungen zulässig sind.

Geklagt hatte erneut der Österreicher Max Schrems gegen die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Der EuGH hat nun zu klären, ob Schrems neben seinem eigenen Begehren auch inhaltlich gleichgerichtete, an ihn abgetretene Ansprüche anderer europäischer Facebook-Nutzer vor Gericht geltend machen kann.

Wer ist „Verbraucher“ nach EU-Recht?

„Sammelklagen“ sind nach österreichischem Recht in bestimmtem Umfang möglich. Fraglich ist, ob auch der anwendbare Art. 16 der Brüssel I-Verordnung eine solche Klage ermöglicht. Der EuGH muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Kläger noch immer „Verbraucher“ i.S.d. Verordnung ist, so er im Rahmen der Durchsetzung seiner Rechte auch finanzielle Vorteile in Form von Spenden, bezahlten Vorträgen und publizierten Büchern generiert. Problematisch erscheint dem OGH zudem, ob die Verbrauchereigenschaft mit dem Versprechen, den Zedenten nach Abschluss des Prozesses einen Prozesserfolg zukommen zu lassen, vereinbar ist.

(DAV, EiÜ 28/16 vom 20.09.2016 /Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der E-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadenersatz für die Anleger eines Luxemburger-Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Steuerboard

Michael Feldner / Nikola Dieterich


22.07.2026

Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen.

weiterlesen
Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht