21.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbrauchersammelklagen zum Datenschutz?

Beitrag mit Bild

Datenschutzaktivist Max Schrems beschäftigt noch einmal den Europäischen Gerichtshof: Ist seine Sammelklage mit 25.000 anderen Verbrauchern aus ganz Europa in Wien mit europäischem Recht vereinbar?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und inwiefern Sammelklagen zur Rüge von Datenschutzverletzungen zulässig sind.

Geklagt hatte erneut der Österreicher Max Schrems gegen die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Der EuGH hat nun zu klären, ob Schrems neben seinem eigenen Begehren auch inhaltlich gleichgerichtete, an ihn abgetretene Ansprüche anderer europäischer Facebook-Nutzer vor Gericht geltend machen kann.

Wer ist „Verbraucher“ nach EU-Recht?

„Sammelklagen“ sind nach österreichischem Recht in bestimmtem Umfang möglich. Fraglich ist, ob auch der anwendbare Art. 16 der Brüssel I-Verordnung eine solche Klage ermöglicht. Der EuGH muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Kläger noch immer „Verbraucher“ i.S.d. Verordnung ist, so er im Rahmen der Durchsetzung seiner Rechte auch finanzielle Vorteile in Form von Spenden, bezahlten Vorträgen und publizierten Büchern generiert. Problematisch erscheint dem OGH zudem, ob die Verbrauchereigenschaft mit dem Versprechen, den Zedenten nach Abschluss des Prozesses einen Prozesserfolg zukommen zu lassen, vereinbar ist.

(DAV, EiÜ 28/16 vom 20.09.2016 /Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht