• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen

23.11.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien hat sich am 20.11.2020 auf  wesentliche Punkte für ein Zweites Führungspositionen-Gesetz geeinigt. Erstmals wird es verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben. „Dieser Durchbruch ist historisch“, sagt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey.

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich am Abend des 20.11.2020 auf wesentliche Punkte des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes geeinigt. Diese sehen erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein.

Zweites Führungspositionen-Gesetz bringt Mindestbeteiligung

Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 % und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.

Dieses Ergebnis wird in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Unmittelbar danach wird die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, sodass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen kann.

In Vorständen wird es die Quote geben

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Penetranz schafft Akzeptanz – dieser Satz hat sich heute mal wieder bewahrheitet. Die Vorstandsquote wird kommen. Das haben wir zusammen mit vielen engagierten Frauen aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kultur erreicht. Und zwar mit Beharrlichkeit und viel Überzeugungskraft. Dieser Durchbruch ist historisch. Wir machen Schluss mit frauenfreien Vorstandsetagen in den großen Unternehmen. Wir setzen ein Zeichen für eine zukunftsfähige, moderne Gesellschaft. Wir schöpfen alle Potenziale unseres Landes aus, damit die Besten in gemischten Teams erfolgreicher sein können. Weil sich freiwillig nichts tut und wir Vorgaben brauchen, um voranzukommen.“

(BMFSFJ, PM vom 20.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler


04.05.2026

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2025 seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG bestätigt.

weiterlesen
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


04.05.2026

BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.

weiterlesen
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.05.2026

Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung

Bei ungeklärter Befristung darf ein Mitarbeiter grundsätzlich weiter für den Betriebsrat kandidieren, entschied das Arbeitsgericht München.

weiterlesen
Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht