27.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Verbesserungen an den IPSAS 2019

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf ‚Verbesserungen an den IPSAS 2019‘ veröffentlicht. Es geht um verschiedene Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Mit „Verbesserungen an den IPSAS 2019“ sollen Sachverhalte adressiert werden, die von Anwendern aufgebracht worden sind. In diesem Jahr enthält der Entwurf keine Änderungsvorschläge, die auf eine Konvergenz mit jüngsten Änderungen des IASB abzielen.

Verbesserungen an den IPSAS 2019: Welche Standards sind betroffen?

Kandidaten für solche Änderungen wären die im Oktober 2018 veröffentlichten IASB-Verlautbarungen zur Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) und zur Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen zu IFRS 3) gewesen. Zur Definition von wesentlich hat der IPSASB jedoch beschlossen, die Definition in IPSAS 1 und IPSAS 3 nicht zu ändern; vor Änderungen auf Standardebene wird der IPSASB zuerst die Leitlinien zur Wesentlichkeit in seinem eigenen Rahmenkonzept überprüfen und dabei die Änderungen des IASB berücksichtigen.

Keine Änderung der Definition des Geschäftsbetriebs

Bei der Definition eines Geschäftsbetriebs hat der IPSASB beschlossen, die Definition einer Geschäftstätigkeit in IPSAS 40 (die sich auf die Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 stützt) nicht zu ändern, da die Definition in IPSAS 40 sowohl für Zusammenschlüsse als auch für Akquisitionen gilt, während einige der zusätzlichen Leitlinien in IFRS 3 nur für Akquisitionen relevant sind. Die Änderungen, die erforderlich wären, um sicherzustellen, dass diese Leitlinien nicht für Zusammenschlüsse gelten, würden über den Umfang des jährlichen Verbesserungsprojekts hinausgehen. Ein separates Projekt mit begrenztem Umfang zur Bewertung der potenziellen Auswirkungen der überarbeiteten Definition des IASB auf IPSAS 40 könnte in Zukunft in Betracht gezogen werden.

(Deloitte, IASplus vom 05.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank