• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbandsklagerichtlinie: Einführung einer neuen Klageart

27.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbandsklagerichtlinie: Einführung einer neuen Klageart

Zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klageart vorsieht.

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Verbände sollen künftige für Verbraucher und Verbraucherinnen mit einer Abhilfeklage direkt Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6520) sieht dazu die Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klageart vor. Damit sollen entsprechende Anforderungen der EU-Verbandsklagerichtlinie ((EU) 2020/1828) in deutsches Recht umgesetzt werden. Weitere Anpassungen an europäische Vorgaben sind in den schon bestehenden Regelungen über Unterlassungsklagen zum Schutz von Verbraucherinteressen im Unterlassungsklagengesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehen.

Entwurf für ein Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)

Zur Verankerung der Abhilfeklage im deutschen Recht sieht der Entwurf ein neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) vor. In diesem sollen neben den Regelungen zur Abhilfeklage auch die bestehenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage integriert werden. Wie es in dem Entwurf heißt, können mit der neuen Verbandsklage auf Abhilfen „klageberechtigte Stellen nunmehr auch gegen eine Unternehmerin oder einen Unternehmer gerichtete Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Leistung geltend machen. Es können nicht nur Zahlungsanträge gestellt werden, sondern auch Anträge, mit denen die Verurteilung zu einer anderen Leistung angestrebt wird. Der Abhilfeantrag kann auch auf Leistung zugunsten nicht namentlich bestimmter Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sein“.

Die Bundesregierung geht in ihrem Entwurf davon aus, dass die Neuregelungen zu Entlastungen bei Bürgerinnen und Bürgern, in der Wirtschaft sowie bei den Gerichten der Länder führen werden. Sie rechnet mit jährlich 15 Abhilfeklagen durch Verbände gegen Unternehmen, dafür sollen 22.500 Individualklagen entfallen.

Die Richtlinie hätte bis zum 25.12.2022 umgesetzt werden müssen. Die neuen Regelungen müssen laut Entwurf ab dem 25.06.2023 angewendet werden. Dem Bundesrat hat die Bundesregierung die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.


Dt. Bundestag vom 26.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht