Der EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour hatte am 02.12.2021 seine Schlussanträge zu einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs vorgelegt (Rs. C-319/29). Im Rahmen einer Unterlassungsklage des deutschen Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Facebook Ireland Ltd hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die Beklagte gegen Verbraucherschutz- sowie Datenschutzvorschriften verstoßen hat.
Sind Verbraucherzentralen in Sachen DSGVO klageberechtigt?
Der BGH hatte Zweifel im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage. Daher legte er dem EuGH die Frage vor, ob ein Verbraucherschutzverband zur Erhebung von Klagen betreffend eine Verletzung aus der DSGVO klagebefugt ist. Ja, so der Generalanwalt, denn die Wahrung kollektiver Verbraucherinteressen entspreche gerade dem Zweck, ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu schaffen. Die Schlussanträge sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Die Verkündung des Urteils folgt in wenigen Monaten.