• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

10.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

Das OLG Hamm hat sich nicht nur für die Verbandsklagen von Verbraucherverbänden in Nordrhein-Westfalen für örtlich zuständig erklärt, sondern auch für einen Fall eines in Bayern ansässigen Unternehmens.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sog. Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone-Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 26.02.2024 hat sich das Oberlandesgericht Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage ist inzwischen erfolgt, sodass das Verfahren im Klageregister eingetragen werden kann.

Darum geht es in den Fällen

Im Rahmen der kürzlich neu eingeführten Abhilfeklage möchte der Verband eine Rückzahlung von Aufschlägen für Festnetzanschlüsse an die betroffenen Verbraucher erreichen. Gleichzeitig soll das Gericht im Wege einer sog. Musterfeststellungsklage feststellen, dass die angegriffenen Preiserhöhungen unwirksam sind.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an dem Verbandsklageverfahren nicht direkt beteiligen. Zur Teilnahme an dem Verfahren müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Weitere Informationen hierüber finden sich auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesamtes für Justiz im Internet. Das vorliegende Verfahren wird in Kürze in das Klageregister eingetragen.


OLG Hamm vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Katrin Dorn


06.09.2024

Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen auf dem Prüfstand

Das FG München hat jüngst mit Beschluss vom 24.06.2024 die Aussetzungszinsen nach § 237 AO für Verzinsungszeiträume ab 2019 von der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzugszinsen ausgesetzt …

weiterlesen
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen auf dem Prüfstand

Meldung

©estations/fotolia.com


06.09.2024

Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität

Die Bundesregierung plant neue steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen, um den derzeit schleppenden Absatz von E-Autos wieder anzukurbeln.

weiterlesen
Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität

Meldung

adiruch/123rf,com


06.09.2024

Auswirkung der CSRD-Umsetzung auf Unternehmen der öffentlichen Hand

Künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand: Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der CSRD?

weiterlesen
Auswirkung der CSRD-Umsetzung auf Unternehmen der öffentlichen Hand

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank