• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

10.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

Das OLG Hamm hat sich nicht nur für die Verbandsklagen von Verbraucherverbänden in Nordrhein-Westfalen für örtlich zuständig erklärt, sondern auch für einen Fall eines in Bayern ansässigen Unternehmens.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sog. Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone-Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 26.02.2024 hat sich das Oberlandesgericht Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage ist inzwischen erfolgt, sodass das Verfahren im Klageregister eingetragen werden kann.

Darum geht es in den Fällen

Im Rahmen der kürzlich neu eingeführten Abhilfeklage möchte der Verband eine Rückzahlung von Aufschlägen für Festnetzanschlüsse an die betroffenen Verbraucher erreichen. Gleichzeitig soll das Gericht im Wege einer sog. Musterfeststellungsklage feststellen, dass die angegriffenen Preiserhöhungen unwirksam sind.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an dem Verbandsklageverfahren nicht direkt beteiligen. Zur Teilnahme an dem Verfahren müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Weitere Informationen hierüber finden sich auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesamtes für Justiz im Internet. Das vorliegende Verfahren wird in Kürze in das Klageregister eingetragen.


OLG Hamm vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Alexander von Chrzanowski


17.10.2025

Urlaub vom Postfach

Auch in Deutschland wird der Herbst als Reisezeit immer beliebter. Gerade Beschäftigte ohne schulpflichtige Kinder nutzen die Zeit zwischen den Ferien für ihren Urlaub.

weiterlesen
Urlaub vom Postfach

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2025

Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Eine GmbH, die lediglich über ihren Geschäftsführer Unterricht erteilt, gilt laut BFH nicht als berufsbildende Einrichtung und ist nicht von der Gewerbesteuer befreit.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


16.10.2025

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung können steuerlich anerkannt werden, wenn die Auslastung über 3–5 Jahre im ortsüblichen Rahmen liegt.

weiterlesen
BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank