• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

10.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

Das OLG Hamm hat sich nicht nur für die Verbandsklagen von Verbraucherverbänden in Nordrhein-Westfalen für örtlich zuständig erklärt, sondern auch für einen Fall eines in Bayern ansässigen Unternehmens.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Der Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sog. Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone-Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 26.02.2024 hat sich das Oberlandesgericht Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt. Die förmliche Zustellung der Klage ist inzwischen erfolgt, sodass das Verfahren im Klageregister eingetragen werden kann.

Darum geht es in den Fällen

Im Rahmen der kürzlich neu eingeführten Abhilfeklage möchte der Verband eine Rückzahlung von Aufschlägen für Festnetzanschlüsse an die betroffenen Verbraucher erreichen. Gleichzeitig soll das Gericht im Wege einer sog. Musterfeststellungsklage feststellen, dass die angegriffenen Preiserhöhungen unwirksam sind.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an dem Verbandsklageverfahren nicht direkt beteiligen. Zur Teilnahme an dem Verfahren müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in das Klageregister eintragen. Weitere Informationen hierüber finden sich auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesamtes für Justiz im Internet. Das vorliegende Verfahren wird in Kürze in das Klageregister eingetragen.


OLG Hamm vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank