28.11.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verantwortung bei Bankenschieflagen

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Entwicklung der europäischen Bankenunion wurden die geeigneten Werkzeuge geschaffen, in einer Bankenschieflage Eigentümer und Gläubiger in die Verantwortung zu nehmen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die FDP wollte von der Bundesregierung wissen, ob die Steuerzahler künftig nicht mehr bei Bankpleiten haften müssen. In den Jahren nach der Finanzkrise seien die Anforderungen an Kapitalausstattung, Liquidität und Risikomanagement der Banken stetig gesteigert und damit Ansteckungsrisiken verringert worden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Keine Notwendigkeit der Letztsicherung

„Zusammengenommen führt dies dazu, dass sich keiner mehr darauf verlassen kann, dass der Staat Banken auf Kosten der Steuerzahler rettet“, stellt die Bundesregierung fest. Bei der Maßnahme im Fall der italienischen Bank Monte dei Paschi Siena (MPS) sei von einer Ausnahmeregelung in der Bankenabwicklungsrichtlinie Gebrauch gemacht worden. Diese sehe vor, „dass eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln unter sehr engen Voraussetzungen zur Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaates und zur Wahrung der Finanzstabilität gewährt werden kann“.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)