28.11.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Verantwortung bei Bankenschieflagen

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Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Entwicklung der europäischen Bankenunion wurden die geeigneten Werkzeuge geschaffen, in einer Bankenschieflage Eigentümer und Gläubiger in die Verantwortung zu nehmen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die FDP wollte von der Bundesregierung wissen, ob die Steuerzahler künftig nicht mehr bei Bankpleiten haften müssen. In den Jahren nach der Finanzkrise seien die Anforderungen an Kapitalausstattung, Liquidität und Risikomanagement der Banken stetig gesteigert und damit Ansteckungsrisiken verringert worden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Keine Notwendigkeit der Letztsicherung

„Zusammengenommen führt dies dazu, dass sich keiner mehr darauf verlassen kann, dass der Staat Banken auf Kosten der Steuerzahler rettet“, stellt die Bundesregierung fest. Bei der Maßnahme im Fall der italienischen Bank Monte dei Paschi Siena (MPS) sei von einer Ausnahmeregelung in der Bankenabwicklungsrichtlinie Gebrauch gemacht worden. Diese sehe vor, „dass eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln unter sehr engen Voraussetzungen zur Abwendung einer schweren Störung der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaates und zur Wahrung der Finanzstabilität gewährt werden kann“.

(Dt. Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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