• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

07.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 240 SGB V zählen auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft. Dem steht nicht entgegen, dass der Veräußerungsgewinn zur Tilgung der Darlehensschuld des Klägers verwendet wurde. Dies hat das SG Stuttgart klargestellt.

Der selbstständig tätige Kläger ist freiwilliges Mitglied bei der beklagten Krankenkasse. Die Beklagte berechnete die Beiträge des Klägers aus dessen Einkünften und legte hierbei die Angaben aus dem Einkommenssteuerbescheid des Klägers zugrunde, welcher unter anderem einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft auswies.

Streit um Veräußerungserlös

Der Kläger wandte sich hiergegen und trug im Rahmen der Klage vor, der Veräußerungserlös sei bei der Einkommensfestsetzung nicht zu berücksichtigen, da er direkt zur Tilgung einer Darlehensschuld verwendet worden sei.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Gericht hat die Klage  mit Gerichtsbescheid vom 27.02.2018 (S 2 KR 3664/16) abgewiesen. Der Veräußerungserlös aus dem Verkauf der Anteile der Kapitalgesellschaft sei bei der Einkommensfestsetzung zu berücksichtigen. Diese Konstellation sei vergleichbar mit der Berücksichtigung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen trotz Abtretung der Ansprüche an ein Kreditinstitut zur Sicherung eines Darlehens. Im Rahmen von § 240 SGB V gelte, dass dann, wenn dem Grunde nach eine Abtretung von beitragspflichtigen Einnahmen von Versicherten erfolge, dies grundsätzlich eine für die Beitragsbemessung unbeachtliche Verwendung der Einnahmen sei.

(SG Stuttgart, NL vom 02.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank