• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

07.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 240 SGB V zählen auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft. Dem steht nicht entgegen, dass der Veräußerungsgewinn zur Tilgung der Darlehensschuld des Klägers verwendet wurde. Dies hat das SG Stuttgart klargestellt.

Der selbstständig tätige Kläger ist freiwilliges Mitglied bei der beklagten Krankenkasse. Die Beklagte berechnete die Beiträge des Klägers aus dessen Einkünften und legte hierbei die Angaben aus dem Einkommenssteuerbescheid des Klägers zugrunde, welcher unter anderem einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft auswies.

Streit um Veräußerungserlös

Der Kläger wandte sich hiergegen und trug im Rahmen der Klage vor, der Veräußerungserlös sei bei der Einkommensfestsetzung nicht zu berücksichtigen, da er direkt zur Tilgung einer Darlehensschuld verwendet worden sei.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Gericht hat die Klage  mit Gerichtsbescheid vom 27.02.2018 (S 2 KR 3664/16) abgewiesen. Der Veräußerungserlös aus dem Verkauf der Anteile der Kapitalgesellschaft sei bei der Einkommensfestsetzung zu berücksichtigen. Diese Konstellation sei vergleichbar mit der Berücksichtigung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen trotz Abtretung der Ansprüche an ein Kreditinstitut zur Sicherung eines Darlehens. Im Rahmen von § 240 SGB V gelte, dass dann, wenn dem Grunde nach eine Abtretung von beitragspflichtigen Einnahmen von Versicherten erfolge, dies grundsätzlich eine für die Beitragsbemessung unbeachtliche Verwendung der Einnahmen sei.

(SG Stuttgart, NL vom 02.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht