22.07.2022

Meldung, Steuerrecht

VBG vergibt neue Unternehmensnummern

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat mitgeteilt, dass bundesweit alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 01.01.2023 eine neue einheitliche Unternehmensnummer erhalten.

Beitrag mit Bild

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01.01.2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.

Die neue Unternehmensnummer (UNR.S) soll künftig die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung bilden. Bei der VBG wird sie die bisher geltenden Kundennummern ersetzen. Sie wird aus 15 Ziffern bestehen. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Wofür gilt die neue Unternehmensnummer?

Die neue Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Sie ist künftig zwingend zu verwenden, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung soll laut VBG automatisch und rechtzeitig vor dem 01.01.2023 erfolgen, sodass von den Unternehmen selbst nichts weiter zu veranlassen sei. Die VBG hat angekündigt, alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 nochmals gesondert schriftlich über den bevorstehenden Nummernwechsel zu informieren. Weitere Informationen sind auch über einen FAQ-Katalog zur Unternehmensnummer unter www.vbg.de abrufbar.

Nach dem Willen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung soll mit diesem Nummernsystem eine einheitliche Infrastruktur für eine digitale Verwaltung geschaffen sowie die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Unfallversicherern vereinfacht und beschleunigt werden.


DStV vom 20.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)