22.07.2022

Meldung, Steuerrecht

VBG vergibt neue Unternehmensnummern

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat mitgeteilt, dass bundesweit alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 01.01.2023 eine neue einheitliche Unternehmensnummer erhalten.

Beitrag mit Bild

Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01.01.2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.

Die neue Unternehmensnummer (UNR.S) soll künftig die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung bilden. Bei der VBG wird sie die bisher geltenden Kundennummern ersetzen. Sie wird aus 15 Ziffern bestehen. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Wofür gilt die neue Unternehmensnummer?

Die neue Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Sie ist künftig zwingend zu verwenden, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung soll laut VBG automatisch und rechtzeitig vor dem 01.01.2023 erfolgen, sodass von den Unternehmen selbst nichts weiter zu veranlassen sei. Die VBG hat angekündigt, alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 nochmals gesondert schriftlich über den bevorstehenden Nummernwechsel zu informieren. Weitere Informationen sind auch über einen FAQ-Katalog zur Unternehmensnummer unter www.vbg.de abrufbar.

Nach dem Willen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung soll mit diesem Nummernsystem eine einheitliche Infrastruktur für eine digitale Verwaltung geschaffen sowie die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Unfallversicherern vereinfacht und beschleunigt werden.


DStV vom 20.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


11.12.2025

Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Zuwendungen an eine vom Land gegründete, aber nicht ausschließlich gemeinnützig oder landeszweckgebundene Stiftung unterliegen der Schenkungsteuer.

weiterlesen
Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Meldung

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com


11.12.2025

Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Die besinnliche Weihnachtszeit ist für viele Berufstätige keine komplette Auszeit vom Job. Obwohl die Mehrheit Urlaub hat, bleibt fast jeder Zweite erreichbar.

weiterlesen
Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Meldung

Grundsteuer


10.12.2025

BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Der BFH erkennt das Bundesmodell als rechtlich tragfähige Grundlage zur Bewertung von Grundstücken an, auch wenn damit Bewertungsungenauigkeiten einhergehen.

weiterlesen
BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank