Die deutschen und US-amerikanischen Steuerbehörden werden künftig ihren Informationsaustausch über Geschäfts- und Steuerzahlen von Konzernen verbessern, um Steuerschlupflöcher zu schließen.
In einem BMF-Schreiben vom 16.08.2018 verweist das Bundesfinanzministerium auf eine gemeinsame Erklärung der zuständigen deutschen und amerikanischen Behörden „über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2016 beginnende Wirtschaftsjahre“.
Mehr Transparenz, weniger Schlupflöcher
Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.
Ab wann gilt die Vereinbarung?
Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 01.01.2016 und vor dem 01.01.2017 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne angewendet. Der Spontanaustausch wird nach Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst.
(BMF-Schreiben vom 16.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)