13.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Unterschiede beim Elterngeld-Bezug

Beitrag mit Bild

©PhotographyByMK/fotolia.com

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 % für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Seit dem 01.07.2015 können Eltern für ihre Kinder das ElterngeldPlus beziehen. Diese Leistung ist deutlich niedriger als das bisherige Elterngeld, das als Basiselterngeld weiterbesteht, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Die längste Bezugsdauer für einzelne Elternteile beträgt damit 24 Monate. Beanspruchen beide Elternteile ausschließlich diese Leistung, können insgesamt bis zu 28 Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Zusätzlich haben Väter und Mütter Anspruch auf 4 Monate Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in dieser Zeit mit 25 bis 30 Wochenstunden berufstätig sind. Das Elterngeld mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist nicht nur die beliebteste Familienleistung, sondern auch der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Wohnort und Arbeitsplatz entscheidend

In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 % in Hamburg und 26,9 % in Thüringen, so die Bundesregierung. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld haben. Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast 10 %. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Mütter als qualifizierte Fachkräfte behalten

Die Kernpunkte des ElterngeldPlus kommen auch den Unternehmen zugute. Es schafft ihnen die Möglichkeit, dass sie Mütter als qualifizierte Fachkräfte zukünftig früher – wo dies auch der Wunsch der Mutter ist – in den Beruf zurückholen können. Auch Väter können ihre Elterngeldmonate bei Bedarf in Teilzeit in Anspruch nehmen, was zur Entlastung von Arbeitsorganisation und Arbeitsprozessen beiträgt.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank