13.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Unterschiede beim Elterngeld-Bezug

Beitrag mit Bild

©PhotographyByMK/fotolia.com

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 % für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Seit dem 01.07.2015 können Eltern für ihre Kinder das ElterngeldPlus beziehen. Diese Leistung ist deutlich niedriger als das bisherige Elterngeld, das als Basiselterngeld weiterbesteht, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Die längste Bezugsdauer für einzelne Elternteile beträgt damit 24 Monate. Beanspruchen beide Elternteile ausschließlich diese Leistung, können insgesamt bis zu 28 Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Zusätzlich haben Väter und Mütter Anspruch auf 4 Monate Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in dieser Zeit mit 25 bis 30 Wochenstunden berufstätig sind. Das Elterngeld mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist nicht nur die beliebteste Familienleistung, sondern auch der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Wohnort und Arbeitsplatz entscheidend

In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 % in Hamburg und 26,9 % in Thüringen, so die Bundesregierung. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld haben. Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast 10 %. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Mütter als qualifizierte Fachkräfte behalten

Die Kernpunkte des ElterngeldPlus kommen auch den Unternehmen zugute. Es schafft ihnen die Möglichkeit, dass sie Mütter als qualifizierte Fachkräfte zukünftig früher – wo dies auch der Wunsch der Mutter ist – in den Beruf zurückholen können. Auch Väter können ihre Elterngeldmonate bei Bedarf in Teilzeit in Anspruch nehmen, was zur Entlastung von Arbeitsorganisation und Arbeitsprozessen beiträgt.

(Dt. Bundestag, hib vom 13.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


23.04.2026

BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Für den Vorsteuerabzug zählt nicht das Etikett der Rechnung, sondern der tatsächliche Leistungsbezug, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


23.04.2026

7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert

Viele Unternehmen schaffen feste Strukturen, damit mehr Frauen technische und digitale Berufe ergreifen, zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.

weiterlesen
7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht