• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

25.10.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass eine für den 19.10.2022 für das „Warehouse Schöneberg“ geplante Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden darf.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Lieferdienstes „Gorillas“ und betreibt in Berlin das „Warehouse Schöneberg“. Für die verschiedenen Standorte in Berlin wurde im November 2021 ein einheitlicher Betriebsrat gewählt. Ein Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (3 BV 12711/21) ist derzeit von den Beteiligten ruhend gestellt worden.

Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl

Es ist ein Wahlvorstand tätig geworden, der für das „Warehouse Schöneberg“ und drei weitere Standorte Betriebsratswahlen eingeleitet hat. Gegen die Durchführung dieser Wahlen wendet sich die Arbeitgeberin in mehreren Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine erste Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.10.2022 ist nun Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gewesen.

Kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ mit Beschluss vom 19.10.2022 (23 TaBVGa 1094/22) stattgegeben. Für die Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ sei kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet worden. Es sei in so erheblichem Maße von den gesetzlichen Vorschriften zur Bildung des Wahlvorstands abgewichen worden, dass die Bestellung des Wahlvorstandes nichtig sei.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben.


LArbG Berlin-Brandenburg vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


08.05.2026

BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Die neusten Entscheidungen des BGH zeigen, dass Gerichte die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht zu eng auslegen dürfen.

weiterlesen
BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2026

Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Hotelkosten führen nur bei dauerhafter betrieblicher Nutzungsbestimmung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, entschied der BFH.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


07.05.2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a AO unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

weiterlesen
Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht