• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

25.10.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass eine für den 19.10.2022 für das „Warehouse Schöneberg“ geplante Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden darf.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Lieferdienstes „Gorillas“ und betreibt in Berlin das „Warehouse Schöneberg“. Für die verschiedenen Standorte in Berlin wurde im November 2021 ein einheitlicher Betriebsrat gewählt. Ein Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (3 BV 12711/21) ist derzeit von den Beteiligten ruhend gestellt worden.

Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl

Es ist ein Wahlvorstand tätig geworden, der für das „Warehouse Schöneberg“ und drei weitere Standorte Betriebsratswahlen eingeleitet hat. Gegen die Durchführung dieser Wahlen wendet sich die Arbeitgeberin in mehreren Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine erste Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.10.2022 ist nun Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gewesen.

Kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ mit Beschluss vom 19.10.2022 (23 TaBVGa 1094/22) stattgegeben. Für die Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ sei kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet worden. Es sei in so erheblichem Maße von den gesetzlichen Vorschriften zur Bildung des Wahlvorstands abgewichen worden, dass die Bestellung des Wahlvorstandes nichtig sei.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben.


LArbG Berlin-Brandenburg vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht