• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

25.10.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass eine für den 19.10.2022 für das „Warehouse Schöneberg“ geplante Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden darf.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Lieferdienstes „Gorillas“ und betreibt in Berlin das „Warehouse Schöneberg“. Für die verschiedenen Standorte in Berlin wurde im November 2021 ein einheitlicher Betriebsrat gewählt. Ein Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (3 BV 12711/21) ist derzeit von den Beteiligten ruhend gestellt worden.

Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl

Es ist ein Wahlvorstand tätig geworden, der für das „Warehouse Schöneberg“ und drei weitere Standorte Betriebsratswahlen eingeleitet hat. Gegen die Durchführung dieser Wahlen wendet sich die Arbeitgeberin in mehreren Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine erste Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.10.2022 ist nun Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gewesen.

Kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ mit Beschluss vom 19.10.2022 (23 TaBVGa 1094/22) stattgegeben. Für die Betriebsratswahl für das „Warehouse Schöneberg“ sei kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet worden. Es sei in so erheblichem Maße von den gesetzlichen Vorschriften zur Bildung des Wahlvorstands abgewichen worden, dass die Bestellung des Wahlvorstandes nichtig sei.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist kein Rechtsmittel gegeben.


LArbG Berlin-Brandenburg vom 20.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

Weitere Meldungen


Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


12.10.2026

Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Das Rechnungswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. Fachkräftemangel und steigende Anforderungen werden zunehmend zum Risiko.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht