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09.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Unternehmensteuerrecht: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

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©Marco2811/fotolia.com

Zur Sicherung des Wirtschaftsstandort Deutschlands soll die Unternehmensbesteuerung nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig gemacht werden. In einem Entschließungsantrag schlägt das Land diverse Maßnahmen vor, um bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am vergangenen Freitag im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Ein zentrales Anliegen ist es, den Bereich Forschung und Entwicklung zu fördern. Dies soll über eine steuerliche Unternehmensgutschrift in Höhe von 10 % auf forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten geschehen. Die Gutschrift könnte direkt mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden und ermögliche es deshalb insbesondere Start-ups, unkompliziert und schnell ihre Liquidität zu verbessern.

Viel Änderungsbedarf im Unternehmensteuerrecht

Im allgemeinen Unternehmensteuerrecht hält Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen für angebracht. So spricht es sich unter anderem dafür aus, Unternehmen bei Sofortabschreibungen zu entlasten, indem die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro angehoben wird. Außerdem sollte die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften modernisiert und die Mindestbesteuerung erleichtert werden. Mehr Rechtssicherheit fordert Nordrhein-Westfalen bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen und beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels. Darüber hinaus möchte es § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze anpassen sowie einige gewerbesteuerliche Regelungen ändern. Zur Stärkung der Attraktivität von Start-ups schlägt das Land einen einmaligen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen vor.

Wirksame Besteuerung des Internethandels

Auch im Internationalen Steuerrecht und bei der Umsatzsteuer sieht Nordrhein-Westfalen Verbesserungsbedarf. Zeitnah und praxisgerecht umgesetzt werden sollten die Anpassungen des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung. Auch die Verzinsung von Steuerforderungen sei neu zu gestalten. Darüber hinaus müsse der Internethandel wirksam besteuert werden. Gegenwärtig stoße die Besteuerung ihrer Umsätze auf enorme Schwierigkeiten. Die Betreiber dieser Plattformen seien deshalb stärker in die Pflicht zu nehmen.

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung.

(Bundesrat vom 06.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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