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15.11.2021

Meldung, Steuerrecht

Unternehmenssteuern: Neue Regeln für länderbezogene Berichte

Das EU-Parlament gibt grünes Licht für neue Vorschriften gegen Steuervermeidung. Multinationale Großkonzerne müssen demnach offenlegen, wie viele Steuern sie in jedem EU-Staat zahlen. Im Bereich der Unternehmenssteuern soll dies für mehr Transparenz sorgen.

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Mit detaillierten Regeln soll Missbrauch bei den Unternehmenssteuern durch multinationale Unternehmen verhindert werden.

Mit der Billigung dieser Regeln zog das Plenum am 09.11.2021 den Schlussstrich unter einen Gesetzgebungsprozess, der sich wegen der Verzögerungstaktik einiger EU-Staaten fünf Jahre in die Länge gezogen hatte.

Nach den neuen Vorschriften müssen multinationale Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, die einen Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Euro erzielen und in mehr als einem EU-Staat tätig sind, nun öffentlich machen, wie viele Steuern sie in jedem Mitgliedstaat zahlen. Diese Informationen müssen auch im Internet auf einem Musterformblatt und in einem maschinenlesbaren Format der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Detaillierte Berichte und zusätzliche Schutzvorkehrungen

Damit die von den Unternehmen bereitgestellten Informationen leichter verwendbar und transparenter werden, müssen sie nach der von den Abgeordneten angenommenen Vereinbarung aufgeschlüsselt werden – zum Beispiel nach der Art der Tätigkeiten des Unternehmens, der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten, der Höhe des Gewinns oder Verlusts vor Einkommensteuer, der Höhe der aufgelaufenen und gezahlten Einkommensteuer und der einbehaltenen Gewinne.

Auch Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen, deren Umsatz unterhalb des Schwellenwerts liegt, müssen ihre Steuerinformationen veröffentlichen, sofern davon ausgegangen wird, dass sie nur dazu da sind, dem Unternehmen die Umgehung der neuen Berichtspflichten zu ermöglichen.

Extraterritoriale Wirkung

Dem Gesetzestext zufolge erfassen Steuertransparenzberichte auch die Gebiete, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete stehen, also Länder auf der sogenannten schwarzen und grauen EU-Liste. Im Januar 2021 hatte das Parlament Berichte bestätigt, nach denen sechs der 20 größten Steueroasen in der EU liegen. Gleich zwei europäische Staaten zählen zu den sechs größten Steueroasen. Nach einer Studie des Leiters der EU-Steuerbeobachtungsstelle fließen rund 80 % der innerhalb der EU verlagerten Gewinne in EU-Steueroasen.

Unternehmenssteuern: Nächste Schritte

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die ersten Bestimmungen der Richtlinie Mitte 2024 von den Unternehmen eingehalten werden müssen.


EU-Parlament vom 11.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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