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09.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensrettung erschwert: IDW kritisiert BFH-Urteil

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Das IDW setzt sich seit Langem dafür ein, eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Sanierungsgewinnen zu schaffen. Damit wäre sichergestellt, dass die Befreiung von Sanierungsgewinnen auch die Gewerbesteuer umfasst.

Die Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen wird künftig schwieriger. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof den Sanierungserlass gekippt hat. Dass IDW befürchtet, dass nun künftig in vielen Fällen aus steuerlichen Gründen auf eine Sanierung verzichtet wird.

Nach dem Sanierungserlass des BMF konnten Sanierungsgewinne, also beispielsweise der Verzicht der finanzierenden Bank auf einen Teil des Darlehens, von der Ertragssteuer befreit werden. Der BFH argumentiert nun in seinem aktuellen Urteil, dass diesem Erlass die gesetzliche Grundlage fehlt: Die Finanzverwaltung habe Steuergesetze umzusetzen, dürfe die Besteuerung ohne Gesetz aber nicht selbst regeln.

Verzicht auf Sanierung wegen BFH-Urteil?

„Die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht ist wichtig und richtig“, meint Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). „Die nun entstandene Situation darf aber nicht zu Lasten der kriselnden Unternehmen gehen“. Zwar können insolvenzbedrohten Unternehmen auch künftig die Ertragsteuern auf Sanierungsgewinne erlassen werden, dies muss aber im Einzelfall geprüft werden und darf nicht – wie bisher – pauschal erfolgen. „Das geht eindeutig zu Lasten der Rechtssicherheit“, so Naumann. „Der Gesetzgeber sollte jetzt schnell handeln. Andernfalls ist zu befürchten, dass in vielen Fällen aus steuerlichen Gründen auf eine Sanierung verzichtet und das betroffene Unternehmen stattdessen zerschlagen wird.“

(IDW, PM vom 08.02.2017/ Viola C. Didier)


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