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12.01.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Unternehmensnachfolgen: Jährlich rund 38.000 Übergaben bis 2026

Für insgesamt rund 190.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des IfM Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden. Dies sind die Schätzungen des IfM Bonn zu den Unternehmensnachfolgen.

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Da keine amtliche Statistik vorhanden ist, ermittelt das IfM Bonn seit Mitte der 1990er Jahre die Anzahl der Unternehmensnachfolgen mittels eines speziell hierfür entwickelten Schätzverfahrens. Ein Vergleich mit der Anzahl der Übergaben, die laut Gewerbeanzeigenstatistik tatsächlich erfolgten, hat belegt, dass das Schätzverfahren des IfM Bonn den tatsächlichen Umfang an Unternehmensnachfolgen gut abbildet.

Hier finden die Unternehmensnachfolgen statt

Fast die Hälfte der Übernahmen werden im Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen stattfinden und über ein Viertel im Produzierenden Gewerbe. Dagegen dürfte es bei Unternehmen, die personenbezogene Dienstleistungen anbieten (z. B. Gastgewerbe, Gesundheits-/Sozialwesen, Kunst, Unterhaltung, Erholung, Erziehung und Unterricht), sowie im Handel deutlich seltener zu einer Übernahme kommen.

Die meisten Übergaben in Relation zum Unternehmensbestand werden in Bremen und Niedersachsen erwartet: 59 bzw. 56 Übergaben je 1.000 Unternehmen. Dies beruht im Fall von Bremen auf einer vergleichsweise hohen Zahl an Unternehmen im Wirtschaftsbereich Unternehmensnahe Dienstleistungen. Die niedrigste Zahl an Übergaben im Vergleich zum Unternehmensbestand wird mit 44 je 1.000 Unternehmen in Berlin erwartet. Hier gibt es zwar auch überproportional viele Unternehmen im Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen. Mehrheitlich gehören sie aber den kleinsten Umsatzgrößenklassen an, in denen sich oftmals eine Übernahme nicht lohnt.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

„Die Corona-Pandemie dürfte das Nachfolgegeschehen vorrangig bei den familienexternen Übergaben tangieren. Diese machen jedoch weniger als 30 % aller Nachfolgeregelungen aus“, berichtet Studienleiterin Dr. Nadine Schlömer-Laufen. Alteigentümerinnen und Alteigentümer, die aktuell einen Verkauf anstreben, müssten in diesen Fällen unter Umständen niedrigere Kaufpreise akzeptieren. Andere werden hingegen ihre Nachfolgepläne so lange hinausschieben, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder normalisiert hat. Eine andere Folge der Pandemie könnte aber auch sein, dass jüngere Unternehmer und Unternehmerinnen aufgrund einer Corona-Infektion und deren Langzeitfolgen zu einer frühzeitigeren Nachfolgeregelung gezwungen sein könnten.

Insgesamt erwarten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn, dass wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen trotz demografischem Wandel und Fachkräftemangel eine Nachfolgelösung finden werden.


IfM Bonn vom 06.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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