• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensnachfolge: Mehr Übernahmeinteressenten

28.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensnachfolge: Mehr Übernahmeinteressenten

Beitrag mit Bild

Die Nachfrage steigt, das Angebot aber auch: Die Demografie wirkt sich immer stärker aus. Mehr Alt-Inhaber gehen in den Ruhestand und suchen Betriebsnachfolger.

Bei der Unternehmensnachfolge im Mittelstand sehen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Lichtblicke. Im Jahr 2015 haben sich erstmals seit 2009 deutlich mehr Personen zur Übernahme eines Unternehmens beraten lassen.

Insgesamt 5.013 Gespräche zur Übernahme eines Unternehmens haben die IHKs im Jahr 2015 geführt, das ist ein Anstieg um 20 Prozent. Erfreulicherweise gibt es mehr weibliche Nachfolge-Aspiranten – ihr Anteil ist in den letzten fünf Jahren von 15 auf 22 Prozent gestiegen. Trotzdem bleibt die ungeklärte Unternehmensnachfolge für viele Mittelständler ein wunder Punkt. Im Jahr 2015 haben die IHKs 6.483 Senior-Unternehmer beraten, 9 Prozent mehr als im Vorjahr. In den neuen Bundesländern beträgt der Anstieg sogar über 20 Prozent.

Generation Y begibt sich auf eigene Wege

Übernahmeverhandlungen gestalten sich oftmals schwierig: Beim Kaufpreis klaffen die Vorstellungen nicht selten auseinander. 44 Prozent der Alt-Inhaber fordern einen im Vergleich zur Markteinschätzung überhöhten Kaufpreis. Auch ist die ohnehin komplizierte Materie der Nachfolge für Senior-Chefs oft emotional aufgeladen – 37 Prozent fällt es schwer, ihr Lebenswerk „loszulassen“. Zudem gehen die Kinder der Unternehmer zunehmend eigene Wege. Ein „Familienautomatismus“ zur Übernahme des Unternehmens durch Tochter oder Sohn ist immer seltener anzutreffen. Wahr ist auch: 40 Prozent der Nachfolgeinteressenten unterschätzen die Anforderungen an die Übernahme eines Betriebes.

Erbschaftsteuer macht Übergabe teuer

Mit der Einigung bei der Erbschaftsteuer haben Familienunternehmen jetzt zwar endlich Rechtssicherheit. Allerdings wird die Übergabe an die nächste Generation auch teurer. Das macht es den Kindern nicht leicht, ihr Erbe anzutreten. In Zukunft dürften mithin noch mehr Unternehmer einen Nachfolger außerhalb der Familie suchen.

(DIHK, PM vom 15.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht