• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensinsolvenzen: Höhe offener Forderungen gesunken

13.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensinsolvenzen: Höhe offener Forderungen gesunken

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im April 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2.066 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,1 Prozent weniger als im April 2014. Im März 2015 hatte es einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat (+ 2,1 Prozent) gegeben.

Der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen) war mit 384 Fällen am häufigsten von Unternehmensinsolvenzen betroffen. 364 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gab es 263 Insolvenzanträge.

Offene Forderungen im Vorjahresvergleich

Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im April 2015 auf 2,1 Milliarden Euro. Im April 2014 hatten sie bei 3,2 Milliarden Euro gelegen. Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 8.604 übrige Schuldner Insolvenz an (- 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 6.603 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.695 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

(Statistisches Bundesamt / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank