• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unternehmensinsolvenzen: Höhe offener Forderungen gesunken

13.07.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Unternehmensinsolvenzen: Höhe offener Forderungen gesunken

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im April 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte 2.066 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,1 Prozent weniger als im April 2014. Im März 2015 hatte es einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat (+ 2,1 Prozent) gegeben.

Der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen) war mit 384 Fällen am häufigsten von Unternehmensinsolvenzen betroffen. 364 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gab es 263 Insolvenzanträge.

Offene Forderungen im Vorjahresvergleich

Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im April 2015 auf 2,1 Milliarden Euro. Im April 2014 hatten sie bei 3,2 Milliarden Euro gelegen. Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 8.604 übrige Schuldner Insolvenz an (- 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 6.603 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.695 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

(Statistisches Bundesamt / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


22.01.2026

EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Die EU-Kommission will die Resilienz im Bereich der Cybersicherheit stärken und hat deshalb den EU Cybersecurity Act überarbeitet.

weiterlesen
EU stellt Revision des Cybersecurity Act vor

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)